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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 19.12.2024 · Fall aus Tirol

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 1 Ob 171/24i

Worum es ging: Wie viel muss jemand gegen eine Gefahr auf seinem Gelände tun?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Das lässt sich nicht allgemein sagen. Inhalt und Ausmaß der Sicherungspflichten richten sich nach den Umständen des Einzelfalls, danach also, was zumutbar war und wie erkennbar die Gefahr für Sie selbst war. Deshalb ist eine solche Beurteilung in der Regel auch kein Fall für das Höchstgericht.

Damit Ihr Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof zulässig ist, genügt es nicht, dass eine bedeutsame Rechtsfrage im Raum steht. Die Entscheidung muss von der Beantwortung dieser Frage auch tatsächlich abhängen.

Der Weg durch die Instanzen

Entscheidungstext

32 Absätze, 7.314 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.12.2024

Geschäftszahl

1Ob171/24i

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte und die Hofrätinnen Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Wessely-Kristöfel, Dr. Parzmayr und Dr. Pfurtscheller als weitere Richterinnen und Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Dr. G* und 2. E*, beide *, vertreten durch Mag. Markus Abwerzger und MMag. René Schwetz, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei J*, Verein *, vertreten durch Dr. Stefan Aigner ua, Rechtsanwälte in Innsbruck, wegen 40.000 EUR, über die Revision der klagenden Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck vom 11. Juli 2024, GZ 3 R 35/24g-22, mit welchen das Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 1. Februar 2024, GZ 15 Cg 69/23h-16, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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