Reicht eine wichtige Rechtsfrage für den Weg zum Höchstgericht?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Damit Ihr Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof zulässig ist, genügt es nicht, dass eine bedeutsame Rechtsfrage im Raum steht. Die Entscheidung muss von der Beantwortung dieser Frage auch tatsächlich abhängen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (149 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Zur Begründung der Zulässigkeit des Rechtsmittels nach diesen Gesetzesstellen bedarf es aber noch der (weiteren) Voraussetzung, dass die Entscheidung von der Lösung der angeführten Rechtsfrage (hier: des Verfahrensrechtes) abhängt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verhältnis eines rechtskräftigen Unterlassungsanspruchs in Österreich zum hier strittigen Unterlassungsanspruch in anderen EU-Staaten.OGH 4 Ob 162/25i, 26.03.2026
- Hier: Außerstreitverfahren.OGH 9 Ob 107/25p, 27.01.2026
- Hier: Das Berufungsgericht begründete die mangelnde Berechtigung der Gegenforderung auch mit der selbständig tragfähigen Begründung, die Gegenforderung sei unschlüssig. Die Beklagte wendet sich in der außerordentlichen Revision nicht gegen diese Begründung und lässt diese unbeanstandet. Schon aus diesem Grund gelingt es ihr nicht, eine für die Entscheidung präjudizielle erhebliche Rechtsfrage aufzuzeigen.OGH 7 Ob 146/25h, 25.09.2025
- Fehlende Relevanz für die Entscheidung des zu beurteilenden Falls schließt das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage aus.OGH 4 Ob 125/24x, 27.08.2024
- Stützt das Berufungsgericht seine Entscheidung auf mehrere Begründungen und bekämpft die Revision nur die Hilfsbegründung des Berufungsgerichts, so mangelt es an der Präjudizialität dieser Rechtsfrage.OGH 6 Ob 48/23m, 30.08.2023
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- Hier: keine Bindungswirkung der früheren Entscheidung des Londoner Gerichts, da sich die Eltern auf eine Neuregelung des Kontaktrechts durch das Erstgericht einigten.OGH 6 Ob 218/22k, 24.03.2023
- Hier: Haften dem Notariatsakt (der notariellen Beurkundung nach § 54 NO) keine zu dessen Nichtigkeit führenden Mängel an, wäre die Beantwortung der Frage der Heilung mangels Präjudizialität rein hypothetischer Natur.OGH 6 Ob 108/22h, 22.06.2022
- Hier: Klauseln in Mietverträgen - Verbandsprozess.OGH 4 Ob 106/21y, 27.07.2021
- Hier: Ehescheidung: Auch wenn der Beklagten ein bestimmtes Verhalten nicht als schwere Eheverfehlung anzulasten wäre, wäre die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass nach den Umständen des Falls gleichteiliges Verschulden an der Zerrüttung anzunehmen ist, jedenfalls vertretbar.OGH 6 Ob 112/17i, 07.07.2017
- Hier: Unterhaltsverfahren: Die vom Antragsgegner angestrebte Ermittlung der Bemessungsgrundlage ändert am Ergebnis nichts.OGH 6 Ob 89/17g, 07.07.2017
- Hier: In Frage kommende Anspruchsgrundlage des konstitutiven Anerkenntnisses nicht herangezogen, sodass es auf relevierte (erhebliche) Frage der Verneinung der einheitlichen Streitpartei nicht ankommt.OGH 2 Ob 106/15z, 02.07.2015
- Hier aber geltend gemachte Leistungen des Übernehmers nicht nach § 1409 ABGB als haftungsbefreiend zu berücksichtigen.OGH 2 Ob 60/15k, 23.04.2015
- Hier: Ordre‑public‑Widrigkeit des Schiedsspruchs schon wegen der Untrennbarkeit von Abnahmeverpflichtung und Mengenreduktionsklausel zu verneinen. Frage des allfälligen Verstoßes des Schiedsspruchs gegen EU‑Kartellrecht sowie des dabei anzuwendenden Prüfungsmaßstabs daher nicht präjudiziell.OGH 2 Ob 22/14w, 18.02.2015
- Fehlende Relevanz für die Entscheidung des zu beurteilenden Falls schließt aber das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage aus.OGH 4 Ob 101/13a, 09.07.2013
- Die Rechtsmittelzulässigkeit ist nur dann gegeben, wenn in der Revision zumindest eine erhebliche Rechtsfrage, von deren Lösung die Sachentscheidung abhängt, die also in diesem Sinn „präjudiziell" ist, nachvollziehbar aufgezeigt wird.OGH 9 ObA 125/08k, 30.09.2009
- Hier: Die Vorinstanzen haben die internationale Zuständigkeit für das Sicherungsverfahren übereinstimmend bejaht.OGH 6 Ob 43/07b, 16.03.2007
- Hier: Exekutionsverfahren.OGH 3 Ob 86/06b, 26.07.2006
- Die in der Revision aufgeworfene Frage muss aber, um als Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO gelten zu können, zur Lösung des konkreten Falles erforderlich sein.OGH 8 Ob 58/02s, 08.08.2002
- Der Oberste Gerichtshof ist nicht verpflichtet, zu bloß unter Umständen möglichen, aber noch nicht feststellungsmäßig gesicherten Fallgestaltungen Stellung zu nehmen.OGH 7 Ob 333/99t, 23.02.2000
- Die angeschnittene Rechtsfrage muss also präjudiziell sein.OGH 1 Ob 39/94, 27.03.1995
- Hier: Nichterledigung der Rüge von Feststellungsmängeln durch das Berufungsgericht.OGH 8 Ob 665/88, 20.10.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0088931 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 149.
- OGH 10 Ob 30/26y, 30.06.2026, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 100/25m, 30.06.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 61/26f, 12.05.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 87/25x, 23.04.2026, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 60/25i, 26.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 66/25s, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 32/25a, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 162/25t, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 69/25z, 20.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 21/25h, 21.10.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 62 · Zulässigkeit des Revisionsrekurses
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
- ZPO § 528
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