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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 25.03.2025 · Fall aus Tirol

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 1 Ob 22/25d

Worum es ging: Kann ich einen Verfahrensfehler nach der Berufung noch aufgreifen?

Fachgebiete laut RIS: Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht, Konsumentenschutz und Produkthaftung, Unionsrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Hat das Berufungsgericht einen behaupteten Fehler des Erstgerichts geprüft und verneint, ist die Sache erledigt. Sie können diesen Mangel in der Revision nicht noch einmal geltend machen.

Verbotene Spiele begründen überhaupt keine Verbindlichkeit. Verlorene Einsätze können Sie deshalb zurückfordern, weil die Zahlung nicht zur Bewirkung der verbotenen Handlung, sondern als Einsatz erbracht wurde. Umgekehrt ist bei der Rückabwicklung auch ein bereits ausbezahlter Gewinn zurückzuzahlen, damit kein Anreiz zur Teilnahme entsteht.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 502 ZPO § 508a

Entscheidungstext

28 Absätze, 6.433 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.03.2025

Geschäftszahl

1Ob22/25d

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Steger, Mag. Wessely-Kristöfel, Dr. Parzmayr und Dr. Pfurtscheller als weitere Richterinnen und Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*, vertreten durch Dr. Oliver Peschel, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. D* N.V., */Curaçao, und 2. F* Ltd, *, Zypern, beide vertreten durch die Mag. Simon Wallner Rechtsanwalt GmbH in Wien, wegen 43.287 EUR sA, über die außerordentliche Revision der erstbeklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 8. Jänner 2025, GZ 4 R 156/24h-30, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

I. Der Antrag auf Unterbrechung des Revisionsverfahrens bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu C-440/23 wird abgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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