Muss ich ausbezahlte Gewinne aus verbotenen Wetten zurückzahlen?
günstig für Spieler betrifft Spieler, Wettkunden, Anbieter
Verbotene Spiele begründen überhaupt keine Verbindlichkeit. Verlorene Einsätze können Sie deshalb zurückfordern, weil die Zahlung nicht zur Bewirkung der verbotenen Handlung, sondern als Einsatz erbracht wurde. Umgekehrt ist bei der Rückabwicklung auch ein bereits ausbezahlter Gewinn zurückzuzahlen, damit kein Anreiz zur Teilnahme entsteht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (24 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2022)
Verbotene Spiele erzeugen nicht einmal eine Naturalobligation.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Erwerb und Öffnen von "Lootboxen".OGH 9 Ob 86/25z, 19.02.2026
- Es entspricht daher ständiger Rechtsprechung, dass Spieler ihre verlorenen Einsätze aus verbotenen Glücksspielen zurückverlangen können.OGH 6 Ob 70/25z, 30.04.2025
- Hier: § 9 Z 4 Oö Wettgesetz verlangt Teilnichtigkeit; um keinen Anreiz zur Teilnahme an verbotenen Wetten zu geben, ist eine Rückabwicklung durch Rückzahlung des bereits ausbezahlten Gewinns vorzunehmen.OGH 2 Ob 138/22s, 27.09.2022
- Den Rückforderungsanspruch zu verweigern, widerspräche dem Zweck der Glücksspielverbote.OGH 2 Ob 138/22s, 27.09.2022
- Der Verlierer kann die gezahlte Wett- oder Spielschuld zurückfordern, ohne dass dem die Bestimmung des § 1174 Abs 1 Satz 1 ABGB oder § 1432 ABGB entgegenstünde, weil die Leistung nicht "zur Bewirkung" der unerlaubten Handlung, sondern als "Einsatz" erbracht wurde.OGH 2 Ob 138/22s, 27.09.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134152 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 24.
- OGH 4 Ob 82/25z, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 228/24h, 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 142/25a, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 91/25f, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 70/25z, 30.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 22/25d, 25.03.2025, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 16/25s, 19.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 21/24g, 26.06.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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