Zum Inhalt springen
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 26.05.2025 · Fall aus Steiermark

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 8 Ob 17/25w

Worum es ging: Bleibt mein Fremdwährungskredit gültig, wenn die Umrechnung unwirksam ist?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja. Lassen Sie sich einen Fremdwährungskredit in Euro auszahlen, schließen Sie zusätzlich einen eigenen Geldwechselvertrag ab. Ist dieser unwirksam, fällt der Kreditvertrag deshalb nicht automatisch weg; er kann auch ohne den Geldwechselvertrag bestehen und durchgeführt werden.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 405 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510

Entscheidungstext

24 Absätze, 3.658 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

26.05.2025

Geschäftszahl

8Ob17/25w

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Tarmann-Prentner als Vorsitzende sowie die Hofräte MMag. Matzka, Dr. Stefula, Dr. Thunhart und Mag. Dr. Sengstschmid als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. H*, und 2. Mag. A*, beide vertreten durch die Koch Rechtsanwälte GmbH in Bruck an der Mur, gegen die beklagte Partei R* AG, FN *, vertreten durch die ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH in Graz, wegen 159.900 CHF sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht vom 18. Dezember 2024, GZ 4 R 180/24h-24.1, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail