ZPO § 405
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Auch im Unterhaltsverfahren entscheidet das Gericht nur über das, was Sie beantragt haben. Ein Betrag, den Sie gar nicht gefordert haben, wird von der Entscheidung nicht endgültig erledigt, selbst wenn Sie den ersten Antrag nicht als Teilantrag bezeichnet und sich nichts vorbehalten haben. Sie können daher später mehr verlangen, wenn Sie vorbringen, dass der Unterhaltspflichtige leistungsfähiger ist als angenommen.
Allein aus der Unterhaltspflicht ergibt sich noch keine Pflicht zur Rechnungslegung. Im streitigen Unterhaltsverfahren muss der Beklagte nicht aktiv daran mitwirken, sein Einkommen festzustellen. Gerade deshalb wird zwischen geschiedenen Ehegatten ein eigener Anspruch auf Auskunft über die für die Bemessung wichtigen Umstände anerkannt.
Eine Unterlassungsklage richtet sich gegen künftige Eingriffe und kann Geschehenes nicht ungeschehen machen. Etwas, das bereits geschehen ist und nicht mehr vorgenommen werden kann, können Sie nicht verbieten lassen.
Wird ein Vertrag aufgehoben, muss jede Seite alles zurückstellen, was sie daraus zu ihrem Vorteil erlangt hat. Stehen beiden Seiten Rückforderungsansprüche zu, müssen sie nur Zug um Zug erfüllt werden. Den Anspruch haben Sie auch dann, wenn Ihnen die geleistete Sache nicht gehört hat.
Das Schmerzengeld wird grundsätzlich für den gesamten Schaden in einem Betrag bemessen. Ist eine zeitliche Einschränkung nicht begründet und würde sie zu einem unangemessenen Ergebnis führen, hat das Gericht so vorzugehen, darf dabei aber nicht über den geforderten Betrag hinausgehen.
Auch wenn Sie Schmerzengeld nur für einen bestimmten Zeitraum fordern, bemisst das Gericht den Betrag für die gesamten Folgen, sofern die zeitliche Beschränkung nicht begründet ist. Mehr als den geforderten Betrag kann Ihnen das Gericht dabei nicht zusprechen.
Ja. Wenn Sie Ihre Klage auf ein Verschulden stützen, ist die betragsmäßig begrenzte Haftung allein wegen der Betriebsgefahr des Fahrzeugs bereits mitumfasst. Sie ist gegenüber der unbegrenzten Verschuldenshaftung nur ein Weniger, nichts anderes. Auch das Rechtsmittelgericht darf den Fall unter diesem Gesichtspunkt prüfen.
Ist aus Ihrer Schilderung erkennbar, dass es Ihnen in Wahrheit um den weiteren Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses geht, darf das Gericht Ihr Begehren so verstehen. Ein an sich unzulässiges Begehren auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung kann dann umgedeutet werden. Es wird als Begehren auf Feststellung des aufrechten Arbeitsverhältnisses behandelt.
Nein. Sie können einen Vorschlag machen, müssen es aber nicht. Hält das Gericht Ihren Vorschlag für unrichtig, weist es die Klage nicht ab, sondern ordnet jene Teilung an, die es für angemessen hält. Einen rechtlichen Gesichtspunkt, den keine Partei vorgebracht hat, darf es aber erst nach Erörterung mit den Parteien heranziehen.
Zahlen Sie gegen die Anweisung Ihres Gläubigers an jemanden, der ein Pfandrecht an der Forderung hat, werden Sie dadurch nicht von der Schuld frei. Wegen des Pfandrechts kann Sie das Gericht nicht zur Zahlung, sondern nur zum Erlag des Betrags bei Gericht verurteilen. Wird die Forderung erst während des Prozesses gepfändet, gilt dasselbe.
Beides führt zum Ziel. Stellt das Gericht fest, dass Sie das Recht durch langjährige Nutzung erworben haben, können Sie es damit im Grundbuch eintragen lassen; das Gericht kann den Gegner aber auch gleich zur Einwilligung verurteilen. Sie dürfen die Eintragung dann selbst beim Grundbuchsgericht beantragen oder sie erzwingen lassen.
Ja. Wenn Sie Zahlung binnen vierzehn Tagen verlangen, ist darin das geringere Begehren auf Ratenzahlung bereits enthalten. Das Gericht darf die Zahlungszeit daher festsetzen, ohne über Ihren Antrag hinauszugehen.
Wollen Sie erreichen, dass die andere Seite nur Zug um Zug gegen Ihre Gegenleistung verurteilt wird, müssen Sie diese Gegenleistung auch anbieten. Ohne dieses Anbot kann das Gericht nicht Zug um Zug verurteilen.
Das ist die Ausnahme. Bei dauernden schweren Körperschäden, die Ihr Wohlbefinden und Ihre Lebensfreude auch künftig beeinträchtigen, kann das Schmerzengeld als angemessene Rente zugesprochen werden, etwa bei einer Querschnittlähmung. Voraussetzung ist, dass die Folgen insgesamt bewertbar sind; sind sie bloß noch nicht überschaubar, rechtfertigt das keine Rente. Rente und einmaliger Betrag können nebeneinander zuerkannt werden.
Nein. Im Zivilprozess sammelt das Gericht die Tatsachen nicht selbst und zieht daraus auch keine eigenen Schlüsse. Es ist an das gebunden, was die Parteien behaupten, und nimmt Beweise nur auf, soweit sich die Behauptungen widersprechen.
Ihr Begehren wird so verstanden, wie es im Zusammenhang mit Ihrer Schilderung des Sachverhalts gemeint ist. Ein nur versehentlich falsch formuliertes Begehren hat das Gericht richtig zu fassen. Eine so geänderte Formulierung ist kein Zuspruch von mehr, als Sie verlangt haben.
Der Grund Ihrer Klage sind die Tatsachen, die Sie vorbringen. Wie diese Tatsachen rechtlich zu beurteilen sind, gehört nicht dazu.
Nein. Legen Sie sich nicht auf einen bestimmten Rechtsgrund fest, muss das Gericht den vorgetragenen Sachverhalt nach allen rechtlichen Gesichtspunkten beurteilen. Die Tatsachen, aus denen Sie Ihren Anspruch ableiten, müssen Sie aber vorbringen; eine rechtliche Einordnung schulden Sie nicht.
Nein. Das Gericht darf seiner Entscheidung nur zugrunde legen, was die Parteien selbst vorgebracht haben. Es darf keine zusätzlichen Umstände von sich aus unterstellen. Beweise nimmt es nur dort auf, wo sich die Angaben der beiden Seiten widersprechen.
Ganz genau müssen Sie nur bei Geldforderungen sein. Bei anderen Begehren genügt es, wenn sich nach dem üblichen Sprachgebrauch und den örtlichen Gepflogenheiten erkennen lässt, was Sie verlangen. Die Anforderungen dürfen nicht überspannt werden.
Nein. Sie müssen sich nicht auf einen bestimmten rechtlichen Grund festlegen, damit das zuständige Gericht feststeht. Das angerufene Gericht ist zuständig, wenn sich seine Zuständigkeit aus irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt ergibt, der zu den von Ihnen geschilderten Tatsachen passt.
Ja. Ist die Feststellung eines Umstands begrifflich und rechtlich schon vollständig in Ihrem Zahlungsbegehren enthalten, kann das Gericht darüber ein Feststellungsurteil fällen. Sie bekommen damit nichts anderes, sondern weniger als beantragt. Voraussetzung ist, dass Sie an dieser Feststellung ein rechtliches Interesse haben.
Nur solange es derselbe Anspruch bleibt. Beruht die neue Begründung auf ganz anderen tatsächlichen Voraussetzungen, ist es dem Gericht verwehrt, sie einzuführen. Ein Räumungsbegehren wegen Widerrufs einer unentgeltlichen Überlassung ist deshalb etwas anderes als eines wegen Auflösung aus wichtigem Grund.
Nein. Ein Begehren auf Einverleibung von Miteigentum ist etwas anderes als eines auf Begründung von Wohnungseigentum. Das mit den Anteilen untrennbar verbundene Wohnungseigentum ist kein bloßes Mehr, sondern eine andere Sache. Das Gericht kann Ihnen daher nicht das eine zusprechen, wenn Sie das andere verlangt haben.
Nein. Ein Wegerecht, das einem Grundstück zusteht, und ein Recht, das nur einer bestimmten Person zusteht, sind zwei verschiedene Rechte. Das Gericht darf Ihnen daher nicht das eine zusprechen, wenn Sie das andere verlangt haben.
Ein Gericht darf niemandem etwas zusprechen, das nicht beantragt wurde. Diese Bindung an den Antrag gilt auch dann, wenn über ein Rechtsmittel entschieden wird.
Nimmt der Verwalter den unterbrochenen Prozess auf, wird aus Ihrer Klage auf Zahlung von Gesetzes wegen ein Prüfungsprozess. Das Gericht spricht Ihnen dann nicht mehr Zahlung zu. Es stellt Ihre Forderung samt Rang im Insolvenzverfahren fest, und zwar von Amts wegen.
Ja. Verlangen Sie, dass Ihnen ein versperrter Raum zugänglich gemacht wird, weil Sie sich dort jederzeit aufhalten dürfen, darf das Gericht die Gegenseite auch bloß zur Übergabe eines Schlüssels verpflichten. Das ist kein anderer Anspruch, sondern ein Weniger.
Ist Ihr Begehren nur versehentlich unrichtig formuliert, hat es das Gericht richtig zu fassen. Geht es etwa um die Feststellung, dass Sie einen Grundstücksteil durch langen Gebrauch erworben haben, muss das Gericht den Urteilsspruch so formulieren, dass er zweifelsfrei vollstreckt und im Grundbuch eingetragen werden kann.
Nein. Auch wenn Ihre rechtliche Einordnung nicht zutrifft, prüft das Gericht, ob der von Ihnen geschilderte Sachverhalt den Anspruch ganz oder teilweise trägt. Maßgeblich sind die Tatsachen, die Sie vorgebracht haben; ein dabei unterlaufener Fehler schadet nicht.