Zum Inhalt springen
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 24.06.2025 · Fall aus Wien

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 1 Ob 24/25y

Worum es ging: Wie muss ich begründen, dass das Urteil rechtlich falsch ist?

Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Sie müssen darlegen, warum die rechtliche Beurteilung unrichtig ist, und dabei vom festgestellten Sachverhalt ausgehen. Fehlt diese Darlegung, ist Ihre Rechtsrüge nicht gesetzmäßig ausgeführt. Das Gericht behandelt sie dann nicht.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 211 ZPO § 502 ZPO § 508a

Entscheidungstext

26 Absätze, 4.768 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

24.06.2025

Geschäftszahl

1Ob24/25y

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie die Hofrätin und die Hofräte Dr. Steger, Mag. Wessely-Kristöfel, Dr. Parzmayr und Mag. Jelinek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. D* S* und 2. Dr. A* S*, beide vertreten durch die Niedermayr Gutbrunner Rechtsanwälte GmbH in Steyr, gegen die beklagten Parteien 1. Stadt *, vertreten durch Mag. Dieter Kieslinger, Rechtsanwalt in Wien, und 2. Land *, vertreten durch die Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG in St. Pölten, wegen 64.241,25 EUR sA und Feststellung, über die außerordentliche Revision der klagenden Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 9. Jänner 2025, GZ 11 R 125/24v-20, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail