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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 12.08.2025 · Fall aus Oberösterreich

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 8 ObA 24/25z

Worum es ging: Werde ich unbefristet angestellt, wenn ich nach dem Enddatum weiterarbeite?

Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja, das kann passieren. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet zwar ohne Kündigung von selbst. Der Arbeitgeber muss aber unmissverständlich zu erkennen geben, dass er es nicht fortsetzt; sonst entsteht durch die Weiterbeschäftigung ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 1158 ZPO § 502 ZPO § 508a

Entscheidungstext

21 Absätze, 3.473 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.08.2025

Geschäftszahl

8ObA24/25z

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Senatspräsidentin Mag. Malesich als Vorsitzende und die Hofräte MMag. Matzka und Dr. Stefula und die fachkundigen Laienrichter Johannes Püller (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Susanne Haslinger (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S* S*, vertreten durch Dr. Paulina Andrysik-Michalska, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei P* GmbH, *, vertreten durch Pallauf & Partner, Rechtsanwälte in Salzburg, wegen Entlassungs-, in eventu Kündigungsanfechtung, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 7. Mai 2025, GZ 12 Ra 16/25x-30, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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