Zum Inhalt springen
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 03.09.2025

OGH 1 Nc 34/25b

Worum es ging: Darf dasselbe Gericht über meine Klage gegen den Staat entscheiden?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wenn Sie einen Anspruch gegen den Staat aus Entscheidungen bestimmter Gerichte ableiten, dürfen genau diese Gerichte darüber nicht entscheiden. Das gilt auch für die Vorfragen des Verfahrens. Ein anderes Gericht wird dafür bestimmt.

Wenn Sie einen Schaden geltend machen, der auf dem Verhalten eines Richters beruht, und dieser Richter inzwischen bei jenem Oberlandesgericht tätig ist, das über Ihre Sache als Rechtsmittelgericht entscheiden müsste, wird Ihr Fall einem anderen Gericht übertragen. Das gilt sowohl für die Verfahrenshilfe als auch für den späteren Prozess.

Entscheidungstext

19 Absätze, 1.690 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

03.09.2025

Geschäftszahl

1Nc34/25b

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Steger und Dr. Vollmaier als weitere Richter in der beim Landesgericht Innsbruck zu AZ 14 Cg 88/25y anhängigen Rechtssache der klagenden Partei C*, vertreten durch Dr. Armin Exner, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen 3.376,92 EUR sA, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Zur Verhandlung und Entscheidung dieser Rechtssache wird das Landesgericht Salzburg als zuständig bestimmt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail