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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 23.10.2025 · Fall aus Oberösterreich

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 2 Ob 151/25g

Worum es ging: Muss ich sofort bremsen, wenn mir jemand entgegenkommt?

Fachgebiete laut RIS: Schadenersatz nach Verkehrsunfall

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Nein, nicht schon beim ersten Erblicken. Es genügt, wenn Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der halben Sichtstrecke anhalten können. Zum sofortigen Bremsen sind Sie erst verpflichtet, wenn Sie erkennen, dass der andere nicht mehr rechtzeitig stehenbleiben kann.

Ist die Fahrbahn zu schmal für zwei einander begegnende Fahrzeuge, müssen zunächst beide Lenker anhalten. Erst danach ist zu klären, wer von beiden zurückfährt.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

StVO 1960 § 10 ZPO § 52

Entscheidungstext

38 Absätze, 9.654 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.10.2025

Geschäftszahl

2Ob151/25g

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte MMag. Sloboda, Dr. Thunhart und Dr. Kikinger und die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richterin und weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei J*, vertreten durch Rechtsanwälte Estermann & Partner OG in Mattighofen, gegen die beklagten Parteien 1. Ö*, 2. D*, und 3. A*, alle vertreten durch Dr. Günther Klepp und andere, Rechtsanwälte in Linz, wegen 34.313,88 EUR sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 18. Juni 2025, GZ 1 R 57/25w-33, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 10. Juli 2025 (ON 35), womit in Folge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis vom 23. März 2025, GZ 1 Cg 16/24m-29, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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