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Muss ich sofort bremsen, wenn mir jemand entgegenkommt?

günstig für Lenker betrifft Autofahrer, Radfahrer, Unfallbeteiligte
Nein, nicht schon beim ersten Erblicken. Es genügt, wenn Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der halben Sichtstrecke anhalten können. Zum sofortigen Bremsen sind Sie erst verpflichtet, wenn Sie erkennen, dass der andere nicht mehr rechtzeitig stehenbleiben kann.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (27 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1972)

Nach § 10 Abs 2 StVO brauchen die Lenker ihre Fahrzeuge nicht unverzüglich bei erster Sicht oder Erkennen der Notwendigkeit, anzuhalten, zum Stillstand zu bringen; es genügt, wenn sie ihre Fahrzeuge vor der Mitte der Sichtstrecke anhalten.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073597 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 27.

Im Gesetz

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