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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 20.11.2025 · Fall aus Oberösterreich

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 9 Ob 100/25h

Worum es ging: Kann ich als Leasingnehmer wegen des Abgasskandals klagen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ob Sie als Leasingnehmer Schadenersatz für ein mangelhaftes Fahrzeug fordern können, hängt vom Ablauf ab. Bilden Leasing- und Kaufvertrag eine Einheit und diente Ihr Kaufvertrag nur der Festlegung des Fahrzeugs, können Sie nicht klagen. Kam dagegen zuerst ein wirksamer Kaufvertrag zustande und erst danach ein Leasingvertrag zur Finanzierung, können Sie klagen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 372

Entscheidungstext

52 Absätze, 14.037 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.11.2025

Geschäftszahl

9Ob100/25h

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Mag. Ziegelbauer als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Korn, Dr. Stiefsohn, Mag. Böhm und Dr. Gusenleitner-Helm in der Rechtssache der klagenden Partei E* GmbH & Co OG, *, vertreten durch die Poduschka Partner Anwaltsgesellschaft mbH in Linz, gegen die beklagte Partei V* AG, *, vertreten durch die Pressl Endl Heinrich Bamberger Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, wegen 25.837,96 EUR sA, über die Revision der beklagten Partei (Revisionsinteresse: 19.440,55 EUR) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 24. Juni 2025, GZ 2 R 83/25a-81, womit das Urteil des Landesgerichts Linz vom 18. April 2025, GZ 4 Cg 34/21v-76, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Die Urteile der Vorinstanzen werden dahingehend abgeändert, dass die Entscheidung einschließlich des in Rechtskraft erwachsenen Teils zu lauten hat:

„Das Klagebegehren,

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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