Kann ich als Leasingnehmer wegen des Abgasskandals klagen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 20.05.2026 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2024)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unschlüssig behaupteter Schaden durch überhöhte Leasingraten.OGH 10 Ob 9/26k, 24.03.2026
- Schließt der Kläger einen zivilrechtlich voll wirksamen Kaufvertrag – was insbesondere durch eine von ihm an den Händler geleisteten Anzahlung zum Ausdruck kommt – und erst nachträglich einen Leasingvertrag, wird angenommen, dass der Kauf- und der Leasingvertrag keine vertragliche Einheit bilden.OGH 7 Ob 125/25w, 17.12.2025
- Gelöscht am 26.3.2026, weil bloße Wiederholung der letzten beiden Sätze aus T2.OGH 7 Ob 125/25w, 17.12.2025
- Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung ist bei der Finanzierung des Kaufs eines mit einer Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs durch Leasing danach zu differenzieren, ob ein Kaufvertrag des Leasingnehmers mit dem Fahrzeughändler nur der Spezifikation des Fahrzeugs diente und der Leasinggeber unmittelbar in den Kaufvertrag eintrat oder ob der Leasingvertrag erst nach dem Erwerb des Fahrzeugs (und unabhängig davon) abgeschlossen wurde. Ausschließlich im letztgenannten Fall erleidet der spätere Leasingnehmer (schon) durch den Abschluss des Kaufvertrags einen aus diesem resultierenden Schaden in seinem Vermögen. Tritt der Leasinggeber dagegen unmittelbar in den Kaufvertrag ein, entsteht daraus nur ihm und nicht dem Leasingnehmer.OGH 7 Ob 125/25w, 17.12.2025
- Eine bestimmte zeitliche Konnexität zwischen den beiden Verträgen ist aber keine unbedingte Voraussetzung für die Annahme einer vertraglichen Einheit, sondern bloß ein (weiterer) Umstand, der bei der Gesamtbeurteilung zu berücksichtigen ist.OGH 9 Ob 58/25g, 27.05.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135524 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 26.
- OGH 8 Ob 157/25h, 20.05.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 10 Ob 21/26z, 19.05.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 9/26k, 24.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 15/26a, 10.03.2026, Fall aus Vorarlberg
- OGH 7 Ob 125/25w, 17.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 100/25h, 20.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 29/25z, 21.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 123/25a, 07.08.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 69/24f, 03.06.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 9 Ob 58/25g, 27.05.2025, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1053
- ABGB § 1090
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Kündigt der Leasinggeber wegen Ihres Verschuldens vorzeitig, kann er seinen Schaden konkret berechnen. Ist in den Geschäftsbedingungen stattdessen eine pauschale Vertragsstrafe vereinbart, die die offenen Raten, eine Abzinsung und die zu erwartende Weiterverwertung berücksichtigt, ist sie nicht schon deshalb ungültig. Ungültig kann sie aber wegen ihrer Höhe oder wegen eines vertraglichen Ungleichgewichts sein.
Als Leasingnehmer tragen Sie das Risiko für die Sache, auch wenn sie zufällig zerstört oder von dritter Seite beschädigt wird. Sie müssen die Raten weiterzahlen und die Sache am Ende in dem Zustand zurückgeben, der sich bei ordentlichem Gebrauch ergibt. Der Leasinggeber muss weder für die Brauchbarkeit einstehen noch Reparaturen übernehmen.