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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 13.01.2026 · Fall aus Wien

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 10 Ob 70/25d

Worum es ging: Bekomme ich Unterhaltsvorschuss nach einem alten Exekutionsantrag?

Fachgebiete laut RIS: Exekutionsrecht, Unterhaltsrecht inkl. UVG

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Der Vorschuss auf den Unterhalt ist gegenüber der Eintreibung beim Unterhaltspflichtigen nachrangig. Es genügt daher nicht, dass irgendwann einmal ein Antrag auf Zwangsvollstreckung gestellt wurde. Dieser Antrag muss mit dem Vorschussantrag zusammenhängen und Aussicht darauf bieten, den Unterhalt tatsächlich hereinzubringen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 62 EO § 19 EO § 295 EO § 372

Entscheidungstext

38 Absätze, 9.713 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

13.01.2026

Geschäftszahl

10Ob70/25d

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hargassner als Vorsitzenden, den Vizepräsidenten Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, die Hofräte Dr. Annerl und Dr. Vollmaier sowie die Hofrätin Dr. Wallner-Friedl als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen J*, wohnhaft bei der Mutter T*, vertreten durch das Land Wien als Kinder- und Jugendhilfeträger, Magistrat der Stadt Wien, Kinder- und Jugendhilfe, Rechtsvertretung Bezirke 12 und 23, 1230 Wien, Rößlergasse 15, Vater: F*, wegen Unterhaltsvorschuss, über den Revisionsrekurs des Bundes, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 16. Oktober 2025, GZ 45 R 456/25d-35, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Liesing vom 3. Juli 2025, GZ 8 Pu 90/24i-22, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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