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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 28.01.2026 · Fall aus Steiermark

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 4 Ob 6/25y

Worum es ging: Bleibt mein Fremdwährungskredit gültig, wenn die Umrechnung unwirksam ist?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja. Lassen Sie sich einen Fremdwährungskredit in Euro auszahlen, schließen Sie zusätzlich einen eigenen Geldwechselvertrag ab. Ist dieser unwirksam, fällt der Kreditvertrag deshalb nicht automatisch weg; er kann auch ohne den Geldwechselvertrag bestehen und durchgeführt werden.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 405 ZPO § 502 ZPO § 508a

Entscheidungstext

23 Absätze, 3.709 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.01.2026

Geschäftszahl

4Ob6/25y

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Schwarzenbacher als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Istjan, LL.M., Dr. Pfurtscheller, Mag. Böhm und Dr. Gusenleitner-Helm in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. *, und 2. *, beide *, beide vertreten durch die KOCH Rechtsanwälte GmbH in Bruck an der Mur, gegen die beklagte Partei * AG, *, vertreten durch Dr. Anton Ehm ua Rechtsanwälte in Wien, wegen 31.044 CHF sA, über die (richtig: außerordentliche) Revision der klagenden Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz vom 27. November 2024, GZ 7 R 57/24t-19.2, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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