Zum Inhalt springen
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 12.03.2026 · Fall aus Oberösterreich

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 5 Ob 203/25a

Worum es ging: Kann ich mich wehren, wenn mein Rechtsmittel ans Höchstgericht abgefangen wird?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja. Weist das Gericht zweiter Instanz Ihr an das Höchstgericht gerichtetes Rechtsmittel zurück, ohne selbst in der Sache zu entscheiden, können Sie dagegen ohne Einschränkung vorgehen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob eine besonders bedeutsame Rechtsfrage vorliegt. Anders ist es, wenn dieses Gericht eine Zurückweisung des Erstgerichts nur bestätigt.

Entscheidet der Oberste Gerichtshof ausnahmsweise als zweite Instanz, besteht keine unbedingte Vertretungspflicht. Ein Rechtsmittel, das Sie selbst eingebracht haben, muss dann nicht zusätzlich von einem Rechtsanwalt unterschrieben werden.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 10 AußStrG § 63 AußStrG § 65 AußStrG § 67

Entscheidungstext

32 Absätze, 4.368 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.03.2026

Geschäftszahl

5Ob203/25a

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Painsi, Dr. Weixelbraun-Mohr, Dr. Steger und Dr. Pfurtscheller als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin Da*, gegen den Antragsgegner D*, wegen Unterhalt, über den Rekurs des Antragsgegners vom 3. November 2025 gegen den Beschluss des Landesgerichts Linz vom 7. Oktober 2025, GZ 15 R 214/25h-4, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail