Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 5 Ob 203/25a
Worum es ging: Kann ich mich wehren, wenn mein Rechtsmittel ans Höchstgericht abgefangen wird?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Weist das Gericht zweiter Instanz Ihr an das Höchstgericht gerichtetes Rechtsmittel zurück, ohne selbst in der Sache zu entscheiden, können Sie dagegen ohne Einschränkung vorgehen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob eine besonders bedeutsame Rechtsfrage vorliegt. Anders ist es, wenn dieses Gericht eine Zurückweisung des Erstgerichts nur bestätigt.
Entscheidet der Oberste Gerichtshof ausnahmsweise als zweite Instanz, besteht keine unbedingte Vertretungspflicht. Ein Rechtsmittel, das Sie selbst eingebracht haben, muss dann nicht zusätzlich von einem Rechtsanwalt unterschrieben werden.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Linz, 07.10.2025, 15 R 214/25h-4
Zitierte Paragrafen
AußStrG § 10 AußStrG § 63 AußStrG § 65 AußStrG § 67
Entscheidungstext
32 Absätze, 4.368 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
12.03.2026
Geschäftszahl
5Ob203/25a
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Painsi, Dr. Weixelbraun-Mohr, Dr. Steger und Dr. Pfurtscheller als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin Da*, gegen den Antragsgegner D*, wegen Unterhalt, über den Rekurs des Antragsgegners vom 3. November 2025 gegen den Beschluss des Landesgerichts Linz vom 7. Oktober 2025, GZ 15 R 214/25h-4, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.
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