Kann ich mich wehren, wenn mein Rechtsmittel ans Höchstgericht abgefangen wird?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Beteiligte
Ja. Weist das Gericht zweiter Instanz Ihr an das Höchstgericht gerichtetes Rechtsmittel zurück, ohne selbst in der Sache zu entscheiden, können Sie dagegen ohne Einschränkung vorgehen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob eine besonders bedeutsame Rechtsfrage vorliegt. Anders ist es, wenn dieses Gericht eine Zurückweisung des Erstgerichts nur bestätigt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (29 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1990)
Vollrekurs gegen Beschlüsse, mit denen das Rekursgericht als Durchlaufgericht einen an den OGH gerichteten Revisionsrekurs zurückwies.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist beim Rekursgericht als Durchlaufgericht eingebrachter, sohin jedenfalls verspäteter, Rekurs.OGH 1 Ob 13/25f, 25.02.2025
- Hier: Abweisung des Antrags auf elektronische Akteneinsicht in den Rekursakt, dessen der Akteneinsicht unterliegenden Teile lediglich die bereits zugestellten Entscheidungen bilden (unter Hinweis der derzeit noch fehlenden digitalen Führung von P-Akten).OGH 6 Ob 248/22x, 18.04.2023
- Die Anfechtung von Beschlüssen, die nicht „im Rahmen eines Rekursverfahrens“ ergehen, ist ohne Rücksicht darauf zulässig, ob die Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG abhängt.OGH 5 Ob 128/13d, 27.11.2013
- Die Rechtsmittelbeschränkung des § 62 AußStrG gilt nicht, wenn das Rekursgericht bei der Zurückweisung eines an den Obersten Gerichtshof gerichteten Rechtsmittels als Durchlaufgericht gehandelt hat.OGH 6 Ob 300/06w, 18.01.2007
- Dies gilt nicht für volle Bestätigung der erstgerichtlichen Zurückweisung eines Rechtsmittels an den Obersten Gerichtshof durch das Rekursgericht.OGH 3 Ob 256/00v, 25.10.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007047 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 29.
- OGH 5 Ob 203/25a, 12.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 128/22t, 22.08.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 92/22y, 01.06.2022, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
AußStrG idF WGN 1989 §13; AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1; AußStrG idF WGN 1989 §16 Abs1; AußStrG 2005 §62 Abs1; AußStrG 2005 §45
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