Zum Inhalt springen

Kann ich mich wehren, wenn mein Rechtsmittel ans Höchstgericht abgefangen wird?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Beteiligte
Ja. Weist das Gericht zweiter Instanz Ihr an das Höchstgericht gerichtetes Rechtsmittel zurück, ohne selbst in der Sache zu entscheiden, können Sie dagegen ohne Einschränkung vorgehen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob eine besonders bedeutsame Rechtsfrage vorliegt. Anders ist es, wenn dieses Gericht eine Zurückweisung des Erstgerichts nur bestätigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (29 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1990)

Vollrekurs gegen Beschlüsse, mit denen das Rekursgericht als Durchlaufgericht einen an den OGH gerichteten Revisionsrekurs zurückwies.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007047 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 29.

Genannte Normen

AußStrG idF WGN 1989 §13; AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1; AußStrG idF WGN 1989 §16 Abs1; AußStrG 2005 §62 Abs1; AußStrG 2005 §45

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen Abänderung einer Zurückweisung
Verfahrensrecht · Rekurs gegen Zurückweisung eines Rechtsmittels
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen die Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen nicht gesondert anfechtbare Beschlüsse
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen einen Ergänzungsauftrag