OGH 5 Ob 2/26v
Worum es ging: Welche Verfahrensregeln gelten bei der Anlegung des Grundbuchs?
Fachgebiete laut RIS: Grundbuchsrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Es gelten die Grundsätze des Außerstreitverfahrens. Angelegenheiten der Grundbuchsanlegung werden also nicht wie ein Prozess zwischen zwei Streitparteien behandelt.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Linz, 15.10.2025, 3 Nc 1/25h-2
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
14.04.2026
Geschäftszahl
5Ob2/26v
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Painsi, Dr. Weixelbraun-Mohr, Dr. Steger und Dr. Pfurtscheller als weitere Richter in der Einbücherungssache der Antragsteller 1. B* OG, *, 2. L*, 3. R* eGen, *, und 4. M*, alle vertreten durch Berger Brandstätter Rechtsanwälte OG in St. Johann im Pongau, wegen Eröffnung einer neuen Grundbuchseinlage für Kellereigentum und Grundbuchshandlungen ob der EZ *, über den Rekurs der Antragsteller gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz vom 15. Oktober 2025, GZ 3 Nc 1/25h-2, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Akten werden an das Oberlandesgericht Linz zurückgestellt.
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