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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 14.04.2026 · Fall aus Oberösterreich

OGH 5 Ob 2/26v

Worum es ging: Welche Verfahrensregeln gelten bei der Anlegung des Grundbuchs?

Fachgebiete laut RIS: Grundbuchsrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Es gelten die Grundsätze des Außerstreitverfahrens. Angelegenheiten der Grundbuchsanlegung werden also nicht wie ein Prozess zwischen zwei Streitparteien behandelt.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 300

Entscheidungstext

29 Absätze, 5.610 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.04.2026

Geschäftszahl

5Ob2/26v

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Painsi, Dr. Weixelbraun-Mohr, Dr. Steger und Dr. Pfurtscheller als weitere Richter in der Einbücherungssache der Antragsteller 1. B* OG, *, 2. L*, 3. R* eGen, *, und 4. M*, alle vertreten durch Berger Brandstätter Rechtsanwälte OG in St. Johann im Pongau, wegen Eröffnung einer neuen Grundbuchseinlage für Kellereigentum und Grundbuchshandlungen ob der EZ *, über den Rekurs der Antragsteller gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz vom 15. Oktober 2025, GZ 3 Nc 1/25h-2, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Akten werden an das Oberlandesgericht Linz zurückgestellt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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