Welche Verfahrensregeln gelten bei der Anlegung des Grundbuchs?
betrifft Grundstückseigentümer, Antragsteller
Es gelten die Grundsätze des Außerstreitverfahrens. Angelegenheiten der Grundbuchsanlegung werden also nicht wie ein Prozess zwischen zwei Streitparteien behandelt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
In Angelegenheiten des AllgGAG gelten die Grundsätze des Verfahrens Außerstreitsachen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049656 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 5 Ob 2/26v, 14.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 14/19y, 20.03.2019, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AllgGAG §16 ff; AußStrG 2005 §1 Abs3 B
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