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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 27.05.2026 · Fall aus Salzburg

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 9 Ob 35/26a

Worum es ging: Zählt die Gratiswohnung von meiner Mutter beim Unterhalt mit?

Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Zuwendungen, die Ihnen Angehörige oder Ihr Lebensgefährte freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung geben, bleiben bei der Bemessung des Unterhalts im Allgemeinen außer Betracht. Das gilt, solange sie nicht dazu gedacht sind, andere Unterhaltsberechtigte mitzuversorgen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 62 AußStrG § 71

Entscheidungstext

35 Absätze, 6.879 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.05.2026

Geschäftszahl

9Ob35/26a

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten Mag. Ziegelbauer als Vorsitzenden und die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Korn, Dr. Stiefsohn, Dr. Gusenleitner-Helm und Mag. Falmbigl in der Pflegschaftssache der Minderjährigen J*, geboren *2015, *, vertreten durch das Land Salzburg als Kinder- und Jugendhilfeträger, Saint-Julien-Straße 20, 5020 Salzburg, Vater M*, wegen Unterhalt, über den Revisionsrekurs der Minderjährigen gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg als Rekursgericht vom 28. Jänner 2026, GZ 21 R 326/25z-16, mit dem dem Rekurs der Minderjährigen gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Salzburg vom 23. Juli 2025, GZ 2 Pu 49/23y-12, nicht Folge gegeben wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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