Zählt die Gratiswohnung von meiner Mutter beim Unterhalt mit?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2014)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kostenlose Wohnmöglichkeit, welche dem Unterhaltspflichtigen von seiner Mutter zur Verfügung gestellt wird.OGH 9 Ob 35/26a, 27.05.2026
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129468 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 Ob 35/26a, 27.05.2026, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Stellt der Staat der unterhaltspflichtigen Person eine Wohnmöglichkeit kostenlos zur Verfügung, erhöht das die Grundlage, nach der der Unterhalt bemessen wird. Der ersparte Wohnaufwand wird also mitgerechnet.
Einkünfte, die einen bestimmten Mehraufwand abgelten sollen, bleiben bei der Unterhaltsberechnung außer Betracht. Was davon aber für diesen Zweck nicht gebraucht wird, steht Ihnen wie Einkommen zur Verfügung und wird auch so behandelt.