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Zählt die Gratiswohnung von meiner Mutter beim Unterhalt mit?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Kinder, Eltern
Zuwendungen, die Ihnen Angehörige oder Ihr Lebensgefährte freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung geben, bleiben bei der Bemessung des Unterhalts im Allgemeinen außer Betracht. Das gilt, solange sie nicht dazu gedacht sind, andere Unterhaltsberechtigte mitzuversorgen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2014)

Zuwendungen, die ohne rechtliche Verpflichtung, also freiwillig, von Familienangehörigen oder Lebensgefährten erbracht werden und nicht dazu gedacht sind, andere Unterhaltsberechtigte mitzuversorgen, sind bei der Unterhaltsbemessung im Allgemeinen nicht zu berücksichtigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129468 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Freie Wohnmöglichkeit und Unterhaltsbemessung

Ja. Stellt der Staat der unterhaltspflichtigen Person eine Wohnmöglichkeit kostenlos zur Verfügung, erhöht das die Grundlage, nach der der Unterhalt bemessen wird. Der ersparte Wohnaufwand wird also mitgerechnet.

günstig für Unterhaltsberechtigter Zweckgebundene Einkünfte beim Unterhalt

Einkünfte, die einen bestimmten Mehraufwand abgelten sollen, bleiben bei der Unterhaltsberechnung außer Betracht. Was davon aber für diesen Zweck nicht gebraucht wird, steht Ihnen wie Einkommen zur Verfügung und wird auch so behandelt.

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