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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 23.06.2026 · Fall aus Oberösterreich

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 4 Ob 46/26g

Worum es ging: Ist mein Vertrag über ein Schneeballsystem gültig?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ob ein Spiel zivilrechtlich verboten ist, hängt nicht davon ab, ob die Teilnahme strafbar ist. Verboten und damit unwirksam sind jene Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängen. Bei einem Pyramidenspiel ist das der Fall, weil die Zahl der noch anwerbbaren Mitspieler begrenzt ist und die späteren Teilnehmer zwangsläufig verlieren. Der gesamte Vertrag ist daher nichtig.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 502 ZPO § 508a

Entscheidungstext

26 Absätze, 4.574 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.06.2026

Geschäftszahl

4Ob46/26g

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Hofrätin Mag. Istjan, LL.M., als Vorsitzende sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Waldstätten, Mag. Dr. Sengstschmid, Dr. Gusenleitner-Helm und Mag. Falmbigl in der Rechtssache der klagenden Partei *, vertreten durch Dr. Oliver Peschel, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei * N.V., *, Curaçao, vertreten durch die Mag. Simon Wallner Rechtsanwalt GmbH in Wien, wegen 44.335,07 EUR sA, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts

Linz als Berufungsgericht vom 19. Februar 2026, GZ 3 R 14/26p-16, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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