Ist mein Vertrag über ein Schneeballsystem gültig?
günstig für Teilnehmer betrifft Teilnehmer, Konsumenten, Veranstalter, Anleger
Ob ein Spiel zivilrechtlich verboten ist, hängt nicht davon ab, ob die Teilnahme strafbar ist. Verboten und damit unwirksam sind jene Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängen. Bei einem Pyramidenspiel ist das der Fall, weil die Zahl der noch anwerbbaren Mitspieler begrenzt ist und die späteren Teilnehmer zwangsläufig verlieren. Der gesamte Vertrag ist daher nichtig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Die zivilrechtliche Unerlaubtheit eines Spiels kann nicht allein daran gemessen werden, ob die Beteiligung einen speziellen Straftatbestand erfüllt. Vielmehr sind jene Spiele im Sinne des § 1174 Abs 2 ABGB verboten und damit nichtig im Sinne des § 879 Abs 1 ABGB, die den in § 168 Abs 1 StGB und in § 1 Abs 1 GlücksspielG angeführten Charakter haben, bei denen also Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen (hier: Pyramidenspiel die zur Wahrung oder Erhöhung der eigenen Gewinnchance notwendige Anwerbung neuer Mitspieler hängt hier nicht nur von den Fähigkeiten des werbenden Teilnehmers ab, sondern ist durch die Anzahl der vorhandenen Interessenten begrenzt. Die Gewinnchance der Mitspieler insgesamt hängt daher bei jedem nach dem Schneeballsystem funktionierenden Pyramidenspiel letztlich vom Zufall ab, wenn man die Inkaufnahme des unausweichlichen Verlustes der letzten Teilnehmer nicht überhaupt als Betrug wertet. Es kommt hier auf eine Gesamtschau an, die nicht nur die ersten Teilnehmer mit (noch) intakten "Gewinnchancen", sondern auch die Spieler einer späteren Phase berücksichtigt, deren Verlust praktisch vorprogrammiert ist.) Zu Recht ist daher von der Nichtigkeit des gesamten zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Vertrages auszugehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Videospiel, bei dem der menschliche Spieler trotz der vom Zufall abhängigen Zuteilung einzelner digitaler Inhalte aus den "Packs" durch seine eigenen Fertigkeiten den Spielverlauf mit einer für den Spielerfolg geeigneten Wahrscheinlichkeit steuern kann, sodass damit eine rationale Gewinnerwartung begründet wird. Beweis, dass bei einem (glücksspielrechtlich als Gesamtheit zu betrachtenden) Spielmodus einschließlich seiner Funktion, mit "Points" sogenannte "Lootboxen" mit zufallsgenerierten digitalen Inhalten für die Verwendung im Videospiel zu erwerben, das Spielergebnis iSd § 1 Abs 1 GSpG ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt, nicht erbracht.OGH 6 Ob 228/24h, 18.12.2025
- Ob ein Spiel ein Glücksspiel im Sinn des GSpG ist, ist eine Rechtsfrage, die nur auf Basis der konkreten Feststellungen zur tatsächlichen Funktionsweise des Spiels beantwortet werden kann. Dabei trägt der Kläger die Beweislast für die von ihm behauptete Verletzung des Glücksspielrechts durch die Beklagten. Er hat daher auch zu beweisen, dass ein Spiel iSd § 1 Abs 1 GSpG vorliegt, bei dem der Spielerfolg ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt.OGH 6 Ob 228/24h, 18.12.2025
- Vielmehr müsste der Kläger einen Verstoß gegen ein ausländisches gesetzliches Verbot nachweisen, der in Verbindung mit dem anzuwendenden § 879 Abs 1 ABGB zur Nichtigkeit der im Ausland in Anspruch genommenen Glücksspielleistungen führen könnte.OGH 7 Ob 155/23d, 11.12.2023
- Für Glücksspielleistungen, die ein Inländer von einem ausländischen Online-Glücksspielanbieter im Ausland abruft, gelangt nicht das (österreichische) GSpG zur Anwendung.OGH 7 Ob 155/23d, 11.12.2023
- Die zivilrechtliche Unerlaubtheit des Spiels setzt nicht zwingend voraus, dass diese gleichzeitig strafbar iSd § 168 StGB ist.OGH 6 Ob 23/22h, 25.02.2022
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Die ursprünglich an dieser Stelle aus Versehen mit der Kennzeichnung T9 erfolgte Wiederholung des Teilsatzes T8 wurde gelöscht. - Mai 2022.OGH 6 Ob 229/21a, 02.02.2022
- Die zivilrechtliche Unerlaubtheit des Spiels setzt nicht zwingend voraus, dass diese gleichzeitig strafbar iSd § 168 StGB ist, auch wenn die (Legal-)Definition in § 168 Abs 1 StGB eines Glücksspiels als Spiel, bei dem Gewinn und Verlust ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängen, ebenso wie die Definition in § 1 Abs 1 GSpG eine Auslegungshilfe für diesbezügliche zivilrechtliche Regelungen (etwa § 1174 Abs 2 ABGB) darstellt.OGH 6 Ob 207/21s, 02.02.2022
- Hier: Zu § 168a StGB Verbot von Ketten- und Pyramidenspielen.OGH 1 Ob 190/17y, 29.11.2017
- Im Inland verbotene Spiele erzeugen nicht einmal eine Naturalobligation. Nach österreichischem Rechtsverständnis könnte das, was auf der Grundlage eines unwirksamen Glücksvertrags gezahlt wurde, zurückgefordert werden.OGH 1 Ob 190/17y, 29.11.2017
- Hier: Automatenspiele, bei denen die Bagatellgrenzen des § 4 Abs 2 GSpG überschritten werden und mit denen somit in das Glücksspielmonopol des Bundes eingegriffen wird.OGH 6 Ob 124/16b, 29.05.2017
- Kein Pyramidenspiel oder „Schneeballsystem“ im engeren Sinn, wenn der den Genussscheinkäufern in Aussicht gestellte Kursgewinn nach außen hin nicht von der Anwerbung neuer Teilnehmer abhängig gemacht wurde und sie auch selbst keine neuen Interessenten anzuwerben hatten.OGH 8 Ob 28/14x, 30.10.2014
- Der Oberste Gerichtshof hat den Erwerb von "letters" des EKC als verbotene und daher nichtige Pyramidenspiele qualifiziert (10 Ob 2429/96w; 7 Ob 79/98p), weshalb zwar der Einsatz, nicht jedoch der Gewinn gefordert werden könne.OGH 8 Ob 259/98s, 21.01.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102178 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 34.
- OGH 4 Ob 46/26g, 23.06.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 37/25a, 24.03.2026, Fall aus Kärnten
- OGH 1 Ob 9/26v, 10.03.2026
- OGH 4 Ob 185/25x, 20.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 86/25z, 19.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 64/25x, 11.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 82/25z, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 228/24h, 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 21/24g, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 190/17y, 29.11.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- ABGB § 1174
- Strafgesetzbuch (StGB) § 168 · Glücksspiel
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