OGH 10 Ob 43/26k
Worum es ging: Hat mein Kind mit Daueraufenthalt EU Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ein minderjähriges Kind, das den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU erhalten hat, kann Unterhaltsvorschuss bekommen. Das ergibt sich aus dem europäischen Recht, das solche Personen bei den Sozialleistungen den Inländern gleichstellt.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Döbling, 06.02.2026, 71 Pu 20/26b-18
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht, 15.04.2026, 43 R 233/26x-30
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
25.08.2026
Geschäftszahl
10Ob43/26k
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat Dr. Annerl als Vorsitzenden, den Vizepräsidenten Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, den Hofrat Dr. Vollmaier sowie die Hofrätinnen Dr. Wallner-Friedl und Mag. Binder in der Pflegschaftssache des minderjährigen *, geboren * 2013, *, vertreten durch das Land Wien als Kinder- und Jugendhilfeträger (Magistrat der Stadt Wien, Rechtsvertretung Bezirke *) wegen Unterhaltsvorschuss, über den Revisionsrekurs des Bundes, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 15. April 2026, GZ 43 R 233/26x-30, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Döbling vom 6. Februar 2026, GZ 71 Pu 20/26b-18, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.
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