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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 25.08.2026 · Fall aus Wien

OGH 10 Ob 43/26k

Worum es ging: Hat mein Kind mit Daueraufenthalt EU Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ein minderjähriges Kind, das den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU erhalten hat, kann Unterhaltsvorschuss bekommen. Das ergibt sich aus dem europäischen Recht, das solche Personen bei den Sozialleistungen den Inländern gleichstellt.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 62

Entscheidungstext

25 Absätze, 3.114 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.08.2026

Geschäftszahl

10Ob43/26k

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat Dr. Annerl als Vorsitzenden, den Vizepräsidenten Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, den Hofrat Dr. Vollmaier sowie die Hofrätinnen Dr. Wallner-Friedl und Mag. Binder in der Pflegschaftssache des minderjährigen *, geboren * 2013, *, vertreten durch das Land Wien als Kinder- und Jugendhilfeträger (Magistrat der Stadt Wien, Rechtsvertretung Bezirke *) wegen Unterhaltsvorschuss, über den Revisionsrekurs des Bundes, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 15. April 2026, GZ 43 R 233/26x-30, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Döbling vom 6. Februar 2026, GZ 71 Pu 20/26b-18, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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