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Hat mein Kind mit Daueraufenthalt EU Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

günstig für Kind betrifft Kinder, Drittstaatsangehörige, Alleinerziehende
Ein minderjähriges Kind, das den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU erhalten hat, kann Unterhaltsvorschuss bekommen. Das ergibt sich aus dem europäischen Recht, das solche Personen bei den Sozialleistungen den Inländern gleichstellt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2026, zuletzt bestätigt am 25.08.2026 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2026)

Ein Minderjähriger, der in den persönlichen Geltungsbereich der Daueraufenthalts-RL fällt und dem die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten im Sinn dieser Richtlinie durch Erteilung eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt – EU“ gemäß § 45 NAG zuerkannt wurde, hat mit Blick auf Art 11 Abs 1 lit d und Abs 4 Daueraufenthalts-RL Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach dem UVG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0143745 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 29.

Genannte Normen

UVG §2 Abs1; RL 2003/109/EG – Daueraufenthaltsrichtlinie Art11 Abs1 litd; RL 2003/109/EG – Daueraufenthaltsrichtlinie Art11 Abs4

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