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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 01.09.2026 · Fall aus Steiermark

OGH 9 ObA 63/26v

Worum es ging: Kann mein Chef Geld zurückverlangen, wenn er ohne meine Zustimmung gezahlt hat?

Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Nein. Hat Ihr Arbeitgeber einem Dritten einen Schaden ersetzt, den Sie verursacht haben, kann er von Ihnen nur etwas zurückfordern, wenn Sie der Zahlung zugestimmt haben oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Ihre Zustimmung muss spätestens bei der Zahlung vorliegen, bloßes Wissen um den Schaden genügt nicht; das gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Schaden selbst behebt oder Sie nicht mehr bei ihm arbeiten.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 502 ZPO § 508a

Entscheidungstext

24 Absätze, 4.661 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

01.09.2026

Geschäftszahl

9ObA63/26v

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Mag. Ziegelbauer als Vorsitzenden, die Senatspräsidentin Mag. Korn und den Hofrat Dr. Stiefsohn sowie die fachkundigen Laienrichterinnen Mag. Elisabeth Schmied (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Birgit Riegler (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei I* GmbH, *, vertreten durch Gheneff-Rami-Sommer Rechtsanwälte GmbH & Co KG in Klagenfurt am Wörthersee, gegen die beklagte Partei M*, vertreten durch Hon.-Prof. Dr. Bernhard Fink ua, Rechtsanwälte in Klagenfurt am Wörthersee, wegen 31.996,61 EUR sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 16. Juli 2026, GZ 6 Ra 13/26t-33, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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