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Kann mein Chef Geld zurückverlangen, wenn er ohne meine Zustimmung gezahlt hat?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Geschädigte
Nein. Hat Ihr Arbeitgeber einem Dritten einen Schaden ersetzt, den Sie verursacht haben, kann er von Ihnen nur etwas zurückfordern, wenn Sie der Zahlung zugestimmt haben oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Ihre Zustimmung muss spätestens bei der Zahlung vorliegen, bloßes Wissen um den Schaden genügt nicht; das gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Schaden selbst behebt oder Sie nicht mehr bei ihm arbeiten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 01.09.2026 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Die Fassung der Bestimmung des § 4 Abs 2 DHG ("Hat der Dienstgeber .... ersetzt, so hat er einen .... Rückgriffsanspruch gegen den Dienstnehmer") läßt nur den (Umkehrschluß) Schluß zu, daß eine Ersatzleistung des Arbeitgebers ohne Einverständnis mit dem Arbeitnehmer und ohne rechtskräftiges Urteil den Rückgriffsanspruch gegen den Arbeitnehmer überhaupt ausschließt (entgegen Rainer in JBl 1980,469 ff).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0054917 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Genannte Normen

DHG §3; DHG §4

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Rückgriff des Arbeitgebers nach Schadenszahlung

Erst dann, wenn er den Schaden dem Geschädigten tatsächlich ersetzt hat. Vorher steht ihm gegen Sie gar kein Rückgriffsanspruch zu. Auch die sechsmonatige Frist für diesen Anspruch beginnt nicht vor diesem Zeitpunkt zu laufen.

günstig für Arbeitgeber Forderungsübergang bei Lohnfortzahlung

Ja. Zahlt der Dienstgeber Ihren Bezug weiter, obwohl Sie durch einen Dritten verletzt wurden, geht Ihr Ersatzanspruch gegen den Schädiger in diesem Umfang auf den Dienstgeber über. Das gilt auch bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.

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