Zum Inhalt springen
Zivilprozessordnung · unverändert seit 1898

ZPO § 55

§. 55. Die in einem Urtheile des Processgerichtes erster Instanz oder des Berufungsgerichtes enthaltene Entscheidung über den Kostenpunkt kann ohne gleichzeitige Anfechtung der in der Hauptsache ergangenen Entscheidung nur mittels Recurs angefochten werden.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

Wird die Anfechtung im Kostenpunkt in der Berufung mitausgeführt, wird sie dafür an sich nicht gesondert honoriert. Anders ist es, wenn Sie in zweiter Instanz in der Hauptsache gewonnen, in dritter Instanz aber verloren haben und das Höchstgericht bei den Kosten des ersten Verfahrens dann Ihrem damaligen Kostenargument folgt. Dann steht Ihnen der Ersatz jener Kosten zu, die Sie bekommen hätten, wenn sich Ihr Erfolg auf den Kostenpunkt beschränkt hätte.

Sind Sie mit einer Berufung nur im Kostenpunkt erfolgreich, erhalten Sie dafür keinen eigenen Kostenersatz. Die Kostenfrage wirkt sich nicht auf die Bemessungsgrundlage aus. Die Kosten eines bloß gedachten Kostenrekurses können auch deshalb nicht zuerkannt werden, weil auf der Gegenseite eine ebenso gedachte Beantwortung zu berücksichtigen wäre.

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail