ZPO § 541
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Zuerst wird nur grob geprüft, ob Ihr neues Beweismittel überhaupt zu einer anderen Entscheidung führen könnte; sein Gewicht wird erst später beurteilt. Dabei kommt es darauf an, ob das Übergehen des Beweises im früheren Verfahren die Beweiswürdigung beeinflusst hätte. Wie beweiskräftig das neue Beweismittel wirklich ist, kann der Oberste Gerichtshof nicht mehr überprüfen.
Ob ein neues Beweismittel zu einer für Sie günstigeren Entscheidung führen kann, lässt sich meist erst nach seiner Aufnahme beurteilen. Das Gericht darf Ihren Antrag daher grundsätzlich nicht mit dem Hinweis ablehnen, dass frühere Beweise das Gegenteil ergeben haben. Nur wenn selbst der volle Beweiserfolg nichts ändern würde, darf es darauf verzichten.
Es genügt nicht, dass Ihr neues Vorbringen theoretisch geeignet wäre, das Verfahren wieder aufzunehmen. Es muss auch feststehen, dass dieses Vorbringen tatsächlich wahr ist. Dafür müssen aber nicht schon alle Zeugen vernommen werden, die später im Hauptverfahren nötig sind.