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Darf das Gericht meinen neuen Zeugen ungehört ablehnen?

günstig für Wiederaufnahmskläger betrifft Kläger, Beklagter
Ob ein neues Beweismittel zu einer für Sie günstigeren Entscheidung führen kann, lässt sich meist erst nach seiner Aufnahme beurteilen. Das Gericht darf Ihren Antrag daher grundsätzlich nicht mit dem Hinweis ablehnen, dass frühere Beweise das Gegenteil ergeben haben. Nur wenn selbst der volle Beweiserfolg nichts ändern würde, darf es darauf verzichten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Ob einem Beweismittel die konkrete Eignung zukommt, allenfalls eine für den Wiederaufnahmswerber günstigere Entscheidung in der Hauptsache herbeizuführen, wird das Gericht in der Regel erst dann entscheiden können, wenn es den angebotenen Beweis im Zuge des über den Grund und die Zulässigkeit der Wiederaufnahme zulässigen Verfahrens aufgenommen hat. Die Ablehnung eines Wiederaufnahmsantrages mit der Begründung, daß dasselbe Beweisthema, über das das neue Beweismittel geführt wird, schon Gegenstand von Beweisaufnahmen gewesen sei, die das Gegenteil dessen ergeben hätten, was durch das neue Beweismittel erwiesen werden soll, ist grundsätzlich unzulässig. Nur dann kann von der Aufnahme des in der Wiederaufnahmsklage beantragten Beweises abgesehen werden, wenn selbst in dem Falle als durch das neue Beweismittel die in der Wiederaufnahmsklage aufgestellten Behauptungen erwiesen werden sollen, eine andere Entscheidung in der Hauptsache nicht erfolgen könnte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044560 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

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