ABGB § 1417
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Sie schiebt in aller Regel nur hinaus, wann die Forderung eingefordert werden darf. Fällig bleibt die Schuld trotzdem. Das gilt vor allem dann, wenn die Stundung erst nach Eintritt der Fälligkeit gewährt wurde.
Ja. Ein Zahlungsaufschub verschiebt in der Regel nur, ab wann Ihr Gläubiger die Schuld einfordern darf. Der Zeitpunkt, zu dem die Schuld fällig geworden ist, bleibt davon unberührt. Das gilt vor allem dann, wenn der Aufschub erst nach Eintritt der Fälligkeit gewährt wurde.
Eine Stundung ist die nachträgliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, den Zahlungszeitpunkt hinauszuschieben. Sie setzt daher voraus, dass die Zahlung bereits fällig war und Sie in Verzug sind. Das gilt auch für jene Form, bei der die Fälligkeit bestehen bleibt und der Gläubiger die Forderung bloß später geltend macht.
Ja. Bekommen Sie als Hinterbliebener nach einem tödlichen Unfall eine Rente, können Sie bei wesentlicher Geldentwertung deren Aufwertung verlangen. Wie hoch die Erhöhung ausfällt, kann sich daran bemessen, wie sich die damals zugrunde gelegten Bezüge seither entwickelt haben, soweit die Steigerung auf der Geldentwertung beruht. Der Schädiger muss ab dem Tag mehr zahlen, an dem Sie den erhöhten Betrag ziffernmäßig eingemahnt haben.