Was bedeutet es, wenn mir eine Zahlung gestundet wird?
betrifft Schuldner, Gläubiger, Konsumenten, Unternehmer
Eine Stundung ist die nachträgliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, den Zahlungszeitpunkt hinauszuschieben. Sie setzt daher voraus, dass die Zahlung bereits fällig war und Sie in Verzug sind. Das gilt auch für jene Form, bei der die Fälligkeit bestehen bleibt und der Gläubiger die Forderung bloß später geltend macht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Unter Stundung ist die nachträgliche Hinausschiebung des Fälligkeitszeitpunktes durch Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner zu verstehen. Stundung hat somit den Eintritt der Fälligkeit und damit Schuldnerverzug zur Voraussetzung. Dies gilt auch für die von einem Teil der Lehre und der Rechtsprechung (EvBl 1957/318; JBl 1982,429) entwickelte "reine Stundung", bei der die eingetretene Fälligkeit nicht berührt wird und der Gläubiger bloß die Geltendmachung der Forderung hinausschiebt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Stundung hat den Eintritt der Fälligkeit zur Voraussetzung.OGH 9 ObA 67/18w, 30.08.2018
- Die Frage, ob eine Stundung, bei der gleichzeitig der Eintritt der Fälligkeit hinausgeschoben werden soll, oder eine „reine" (schlichte, abgeschwächte) Stundung vorliegt, die nur die Möglichkeit der Geltendmachung des Anspruchs hinausschiebt, kann nur durch die Auslegung der jeweiligen Vereinbarung beantwortet werden.OGH 8 Ob 99/09f, 29.09.2009
- Da eine Bedingung oder Befristung nach § 19 Abs 2 KO nicht schadet, ist es für die Aufrechenbarkeit unerheblich, ob das „Moratorium" als „reine" Stundung anzusehen ist, die die Fälligkeit nicht aufhebt.OGH 4 Ob 163/06h, 21.11.2006
- Die "reine" Stundung steht der Aufrechnung nicht entgegen.OGH 9 ObA 77/01s, 05.09.2001
- Die Stundung in beiden Erscheinungsformen ist mit der Beurteilung der Verjährung der gestundeten Forderung unlösbar verknüpft.OGH 1 Ob 14/01t, 30.01.2001
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Diese Art der Stundung beseitigt nicht den objektiven Verzug, sondern der Gläubiger schiebt nur die Geltendmachung der fälligen Forderung hinaus.OGH 1 Ob 14/01t, 30.01.2001
- Das gilt nicht nur für Stundungsabreden nach Eintritt der Fälligkeit.OGH 1 Ob 326/99v, 14.01.2000
- Im Zweifel liegt reine Stundung vor.OGH 8 Ob 592/86, 21.05.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033283 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 12.
- OGH 8 Ob 97/24h, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 131/22d, 14.09.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 35/20z, 26.02.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 67/18w, 30.08.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Wirkung einer Stundung auf die Fälligkeit
Vertragsrecht · Stundung und Fälligkeit der Schuld
Vertragsrecht · Stundung und Lauf der Verjährung
Vertragsrecht · Stundung als Zahlungsaufschub
Vertragsrecht · Mahnung und Beginn des Zahlungsverzugs