Kann ich meine Rente wegen der Teuerung erhöhen lassen?
günstig für Hinterbliebener betrifft Hinterbliebene, Geschädigter, Schädiger, Versicherung
Ja. Bekommen Sie als Hinterbliebener nach einem tödlichen Unfall eine Rente, können Sie bei wesentlicher Geldentwertung deren Aufwertung verlangen. Wie hoch die Erhöhung ausfällt, kann sich daran bemessen, wie sich die damals zugrunde gelegten Bezüge seither entwickelt haben, soweit die Steigerung auf der Geldentwertung beruht. Der Schädiger muss ab dem Tag mehr zahlen, an dem Sie den erhöhten Betrag ziffernmäßig eingemahnt haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 25.02.2016 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Bei wesentlicher Geldentwertung kann der nach § 1327 ABGB ersatzberechtigte Hinterbliebene vom Schädiger die Aufwertung seiner Rente verlangen (vgl SZ IV/65). Das Ausmaß dieser Erhöhung kann je nach den Grundlagen der seinerzeitigen gerichtlichen Festsetzung der Rente oder der seinerzeitigen Vereinbarung auch aus dem Verhältnisse der seinerzeit angenommenen Dienstbezüge zu den nunmehr geltenden Bezügen, soweit ihre Erhöhung auf der Geldentwertung beruht, ermittelt werden. Der Schädiger ist mit dem Tage zur Leistung der erhöhten Ersatzbeträge verpflichtet, an welchem die Einmahnung der ziffernmäßig bekanntgegebenen erhöhten Rentenbeträge geschehen war.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Begründung ist durch den durch die EO-Novelle 1991 BGBl 628 eingeführten § 8 Abs 2 EO überholt.OGH 2 Ob 79/97z, 26.05.1997
- Dies kann aber nicht zum Zuspruch einer wertgesicherten Rente führen (mangelnde Bestimmtheit).OGH 8 Ob 48/84, 06.12.1984
- Liegen den Anspruch mindernde Umstände vor, die der Leistungspflichtige im Wege einer Oppositionsklage oder Feststellungsklage geltend machen könnte, kann er sie auch einem Aufwertungsbegehren des Geschädigten entgegenhalten.OGH 1 Ob 737/82, 12.01.1983
- Hier: § 1325 ABGB.OGH 1 Ob 737/82, 12.01.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019276 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 2 Ob 27/16h, 25.02.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 988 · Kreditvertrag
- ABGB § 1325 · Insbesondere
- ABGB § 1327
- ABGB § 1417
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