ABGB § 762
Bedingungen und Belastungen
§ 762.
Haften einer Zuwendung oder Schenkung im Sinn der §§ 780 und 781 Bedingungen oder Belastungen an, die der Verwertung des zugewendeten Vermögens entgegenstehen, so hindert dies nicht deren Eignung zur Pflichtteilsdeckung; ein dadurch fehlender oder verminderter Nutzen ist aber bei der Bewertung der Zuwendung oder Schenkung zu berücksichtigen.
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Was die Gerichte dazu entschieden haben
Nein. Ihr Anspruch auf den Pflichtteil entsteht erst mit dem Tod des Erblassers. Er entsteht dann aber sofort und nicht erst, wenn Sie ihn geltend machen, und ist deshalb auch vererblich.