Zum Inhalt springen
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch · Fassung ab 01.01.2017

ABGB § 762

Bedingungen und Belastungen § 762. Haften einer Zuwendung oder Schenkung im Sinn der §§ 780 und 781 Bedingungen oder Belastungen an, die der Verwertung des zugewendeten Vermögens entgegenstehen, so hindert dies nicht deren Eignung zur Pflichtteilsdeckung; ein dadurch fehlender oder verminderter Nutzen ist aber bei der Bewertung der Zuwendung oder Schenkung zu berücksichtigen.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

Nein. Ihr Anspruch auf den Pflichtteil entsteht erst mit dem Tod des Erblassers. Er entsteht dann aber sofort und nicht erst, wenn Sie ihn geltend machen, und ist deshalb auch vererblich.

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail