Habe ich schon zu Lebzeiten Anspruch auf den Pflichtteil?
günstig für Pflichtteilsberechtigter betrifft Pflichtteilsberechtigte, Kinder, Ehegatten, Erben
Nein. Ihr Anspruch auf den Pflichtteil entsteht erst mit dem Tod des Erblassers. Er entsteht dann aber sofort und nicht erst, wenn Sie ihn geltend machen, und ist deshalb auch vererblich.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1956)
Der Pflichtteilsanspruch entsteht erst mit dem Tode des Erblassers.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Er entsteht nicht erst mit der Geltendmachung durch<br/>den Pflichtteilsberechtigten, weshalb er auch sofort vererblich ist.<br/>OGH 6 Ob 726/83, 19.01.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012843 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 6 Ob 176/24m, 16.10.2025, Fall aus Burgenland
- OGH 2 Ob 175/21f, 16.03.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 762 · Bedingungen und Belastungen
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