StGB § 156
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Ja. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Geschäftsführer zwar die Verfügung über das Gesellschaftsvermögen an den Insolvenzverwalter, seine Organstellung behält er aber. Für die strafrechtliche Verantwortung als leitender Angestellter kommt es allein darauf an.
Zum Vermögen gehört alles, was wirtschaftlich ins Gewicht fällt und sich rechnerisch bestimmen lässt. Es kommt also auf den wirtschaftlichen Wert an, nicht auf die rechtliche Bezeichnung. Damit wird bei Vermögensdelikten festgelegt, was überhaupt geschädigt werden kann.
Bei Untreue gegen eine GmbH kommt es auf den Schaden der Gesellschaft an, nicht auf den der Gesellschafter. Wer alleiniger Gesellschafter ist, kann seiner eigenen Gesellschaft gegenüber nicht Täter sein. Gehören der Gesellschaft neben dem Täter nur dessen Ehefrau an, gilt die Tat als im Familienkreis begangen.