Kann sich der Alleingesellschafter an seiner eigenen GmbH vergreifen?
günstig für Beschuldigter betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Beschuldigter, Gläubiger
Bei Untreue gegen eine GmbH kommt es auf den Schaden der Gesellschaft an, nicht auf den der Gesellschafter. Wer alleiniger Gesellschafter ist, kann seiner eigenen Gesellschaft gegenüber nicht Täter sein. Gehören der Gesellschaft neben dem Täter nur dessen Ehefrau an, gilt die Tat als im Familienkreis begangen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 15.11.2022 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
1.) Bei einer Untreue zu Lasten einer GmbH ist nicht der Schaden der Gesellschafter maßgebend, sondern jener der Gesellschaft als eines eigenen Rechtssubjekts.
2.) Der einzige Gesellschafter einer GmbH kommt als Täter einer zu deren Lasten begangenen Untreue nicht in Betracht.
3.) Eine Untreue zu Lasten einer GmbH, deren einzige Gesellschafterin neben dem Täter dessen Gattin ist, wird im Familienkreis (§ 166 StGB) begangen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Einwand, wonach nicht die Aktiengesellschaft, sondern die Alleinaktionärin Trägerin des von § 153 StGB geschützten Rechtsguts sei, setzt sich über die Rechtssubjektivität der Aktiengesellschaft hinweg (§ 1 AktG).OGH 12 Os 117/12s, 30.01.2014
- Bei einer zu Lasten einer Aktiengesellschaft begangenen Untreue ist nicht der mittelbare Schaden der Alleinaktionärin, sondern der unmittelbare Nachteil der Gesellschaft maßgebend.OGH 12 Os 117/12s, 30.01.2014
- Daher hat auch der an der Gesellschaft selbst beteiligte Täter den gesamten der Gesellschaft zugefügten Schaden strafrechtlich zu verantworten, und zwar unabhängig von der Höhe des Anteils der anderen Gesellschafter. Nur wenn der Täter einziger Gesellschafter und damit wirtschaftlich gesehen nach Maßgabe der Haftungsbeschränkung faktisch mit der Gesellschaft ident ist, wird durch eine Schädigung der Gesellschaft nicht wirklich einem "anderen" ein Vermögensnachteil zugefügt, weshalb Untreue ausscheidet.OGH 14 Os 107/99, 28.06.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0094723 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 11 Os 56/22b, 15.11.2022
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 153 · Untreue
- StGB § 156 · Betrügerische Krida
- StGB § 166 · Begehung im Familienkreis
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