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Kann sich der Alleingesellschafter an seiner eigenen GmbH vergreifen?

günstig für Beschuldigter betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Beschuldigter, Gläubiger
Bei Untreue gegen eine GmbH kommt es auf den Schaden der Gesellschaft an, nicht auf den der Gesellschafter. Wer alleiniger Gesellschafter ist, kann seiner eigenen Gesellschaft gegenüber nicht Täter sein. Gehören der Gesellschaft neben dem Täter nur dessen Ehefrau an, gilt die Tat als im Familienkreis begangen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 15.11.2022 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

1.) Bei einer Untreue zu Lasten einer GmbH ist nicht der Schaden der Gesellschafter maßgebend, sondern jener der Gesellschaft als eines eigenen Rechtssubjekts. 2.) Der einzige Gesellschafter einer GmbH kommt als Täter einer zu deren Lasten begangenen Untreue nicht in Betracht. 3.) Eine Untreue zu Lasten einer GmbH, deren einzige Gesellschafterin neben dem Täter dessen Gattin ist, wird im Familienkreis (§ 166 StGB) begangen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0094723 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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