Was zählt im Strafrecht alles zu meinem Vermögen?
betrifft Beschuldigter, Geschädigter, Unternehmer
Zum Vermögen gehört alles, was wirtschaftlich ins Gewicht fällt und sich rechnerisch bestimmen lässt. Es kommt also auf den wirtschaftlichen Wert an, nicht auf die rechtliche Bezeichnung. Damit wird bei Vermögensdelikten festgelegt, was überhaupt geschädigt werden kann.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 15.11.2022 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Bei der im Strafrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist unter Vermögen die Gesamtheit aller wirtschaftlich ins Gewicht fallenden und rechnerisch feststellbaren Werte zu verstehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Teilnahme an Online-Glücksspielen.OGH 11 Os 149/21b, 05.04.2022
- Die Haftung für einen bestimmten Kredit als Bürge und Zahler führt selbst unter dem Blickwinkel eines wirtschaftlichen Vermögensbegriffs nicht dazu, dass das Vermögen des Bürgen zum Vermögen des Kreditnehmers wird.OGH 15 Os 153/17i, 23.05.2018
- Hier: Auf einem Kautionskonto angelegte Kautionen im Rahmen von Mietverhältnissen.OGH 11 Os 5/07f, 06.03.2007
- Einer bloßen Einladung zur Anbotserstellung kommt noch kein effektiver wirtschaftlicher Vermögenswert zu.OGH 12 Os 11/05t, 17.02.2005
- Hier: Erteilte behördliche Errichtungsbewilligung für eine private Krankenanstalt.OGH 15 Os 85/02, 10.10.2002
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Spareinlagen.OGH 15 Os 32/02, 27.06.2002
- Hier Treuhand.OGH 15 Os 195/96, 03.07.1997
- Bei Beantwortung der Frage, ob jemand im Sinne des § 153 Abs 1 StGB über fremdes Vermögen disponiert, kommt es nicht auf den sachenrechtlichen, sondern (gemäß der dem österreichischen Vermögensstrafrecht seit je her immanenten wirtschaftlichen Betrachtungsweise) auf den wirtschaftlichen Vermögensbegriff an. Fremdes Vermögen ist daher jedes dem Täter nicht zur Gänze gehörende Gut.OGH 15 Os 195/96, 03.07.1997
- Wirtschaftlicher Vermögensbegriff.OGH 12 Os 165/93, 07.04.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0094171 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 25.
- OGH 11 Os 56/22b, 15.11.2022
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 146 · Betrug
- StGB § 153 · Untreue
- StGB § 156 · Betrügerische Krida
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