Zum Inhalt springen

Kann ich zwei Wohnsitze gleichzeitig haben?

günstig für Kläger betrifft Pendler, Zweitwohnungsbesitzer, Kläger, Beklagter
Ja. Mehrere Wohnsitze sind möglich, wenn Sie die Absicht haben, jeden dieser Orte zum Mittelpunkt Ihrer Lebensführung zu machen. Entscheidend ist nicht allein die Dauer der Aufenthalte, sondern ob dauerhafte Beziehungen zu dem Ort bestehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 23.07.2020 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Ein Mehrfachwohnsitz ist möglich, wenn die Absicht besteht, die mehreren Orte zum jeweiligen Mittelpunkt der Lebensführung zu machen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046688 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Gemeinsamer Gerichtsstand mehrerer Beklagter

Nur unter einer Voraussetzung. Mehrere Beklagte mit verschiedenen Wohnsitzen können Sie an einem gemeinsamen Gerichtsstand nur dann zusammen klagen, wenn sie in Bezug auf den Streitgegenstand in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus demselben Grund verpflichtet sind. Fehlt dieser enge Zusammenhang, trägt dieser gemeinsame Gerichtsstand nicht.

günstig für Beklagter Gemeinsames Gericht für mehrere Beklagte

Nein, nicht schon durch eine bloße Behauptung. Mehrere Beklagte können zwar bei einem gemeinsamen Gericht geklagt werden, wenn sie zusammen haften. Reicht das Vorbringen dazu inhaltlich nicht aus, wird dieser gemeinsame Gerichtsstand damit nicht begründet.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Mehrere Wohnungen und Kündigungsgrund
Wohnungseigentum · Teilung einer Eigentumswohnung
Mietrecht · Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen
Anderes · Stärkste Staatsangehörigkeit bei Mehrstaatern