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Wem gehört der zugesprochene Kostenersatz, mir oder meinem Anwalt?

günstig für Partei betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsanwalt, Parteien
Der Kostenersatz steht Ihnen als Partei zu, nicht Ihrem Anwalt. Der Anwalt hat daran nur ein Pfandrecht. Solange er die Zahlung nicht an sich selbst verlangt hat, kann die Gegenseite wirksam an Sie zahlen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 04.02.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Der Kostenanspruch steht der Partei und nicht ihrem Anwalt zu. Dieser hat nur ein Pfandrecht an der für die eigene Partei erzielten Kostenforderung. Solange daher der Anwalt nicht die Bezahlung der Kosten an sich gefordert hat, kann auch an die Partei wirksam bezahlt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0072064 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

RAO §19a

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