Kann ich meine Anwaltskosten aus dem Prozess getrennt einklagen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 31.08.2016 (30 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1957)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kosten für die außerprozessuale Einschaltung eines Beraters in Versicherungsangelegenheiten.OGH 2 Ob 104/25w, 29.07.2025
- Hier: Nachträglich angefallene Gebühren.OGH 17 Ob 9/11i, 10.05.2011
- Hier: Auch im Verfahren nach § 40 MRG hat der Prozessgegner gegenüber dem ohne Vollmacht Handelnden Anspruch auf Ersatz seiner Kosten und Schäden, die durch das vollmachtlose Einschreiten entstanden sind, die im Msch-Verfahren geltend gemacht werden müssen. Eine gesonderte Betreibung der anwaltlichen Vertretungskosten aus dem Titel des Schadenersatzes scheidet aus.OGH 7 Ob 9/08m, 12.03.2008
- Hier: § 1333 Abs 3 ABGB.OGH 2 Ob 70/02m, 07.04.2003
- Hier: § 1333 Abs 3 ABGB.OGH 2 Ob 251/02d, 07.04.2003
- Auch nicht aus dem Titel des Schadenersatzes.OGH 7 Ob 163/01y, 29.04.2002
- Werden bei bestehender Akzessorietät zum Hauptanspruch vorprozessuale Prozesskosten gesondert geltend gemacht, steht dem Anspruch unabhängig davon, auf welchen Titel er gestützt wird, das Prozesshindernis der Unzulässigkeit des Rechtswegs entgegen.OGH 8 Ob 318/98t, 18.03.1999
- Kosten als Schaden, der im Amtshaftungsprozess geltend gemacht werden kann.OGH 1 Ob 93/61, 08.03.1961
- Es sei denn, die Akzessorietät des Kostenanspruches ist untergegangen und dieser Anspruch hat sich verselbständigt.OGH 1 Ob 352/58, 17.09.1958
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035721 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 30.
- OGH 2 Ob 235/15w, 31.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn Sie sie dort nicht geltend machen konnten. War es Ihnen wegen der Eigenart des Kostenrechts unmöglich, den Sachverhalt schon im Vorprozess mit Erfolg vorzubringen, steht die rechtskräftige Kostenentscheidung einer späteren Schadenersatzforderung nicht entgegen.
Die Kosten einer Beweissicherung können ausnahmsweise selbständig eingeklagt werden. Voraussetzung dafür ist, dass feststeht, dass es zu einem Hauptprozess nicht mehr kommen wird.