Wie viel Kosten bekomme ich, wenn nur ich gewonnen habe?
betrifft Kläger, Beklagte, Streitgenossen
Vertritt ein Anwalt zwei Parteien und gewinnt nur eine von ihnen, geht man davon aus, dass beide den Anwalt zu gleichen Teilen bezahlen. Nach außen kann daher jede Partei nur ihren Anteil an den gemeinsamen Gesamtkosten fordern oder muss nur diesen zahlen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Vertritt ein Anwalt zwei Parteien, von denen die eine obsiegt und die andere unterliegt, ist davon auszugehen, daß die Parteien den Rechtsanwalt nach Kopfteilen bezahlen und daß sie daher nach außen nur den jeweils entfallenden Kopfteil der gemeinsamen Gesamtkosten zu bezahlen oder zu fordern haben.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035937 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 8 Ob 17/24v, 28.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 70/24b, 18.03.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 22/23f, 23.03.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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