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Kann eine gemeinsame Hypothek auf die einzelnen Liegenschaften aufgeteilt werden?

günstig für Liegenschaftseigentümer betrifft Liegenschaftseigentümer, Banken, Pfandgläubiger
Ja, jedenfalls beim Wechsel des Schuldners oder des Gläubigers. Nötig ist eine grundbuchsfähige Vereinbarung zwischen allen haftenden Liegenschaftseigentümern und der Pfandgläubigerin. Die Zustimmung nachrangiger Pfandgläubiger ist dann nicht erforderlich, und auf eine verhältnismäßige Aufteilung kommt es nicht an.

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Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 12.04.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Jedenfalls bei Schuldner‑ und/oder Gläubigerwechsel ist die Aufteilung einer Simultanhypothek auf mehrere Singularhypotheken unter Löschung der Anmerkung der Simultanhaftung zulässig. Deren Verbücherung bedarf einer grundbuchsfähigen Vereinbarung zwischen sämtlichen haftenden Liegenschaftseigentümern und der Hypothekargläubigerin. Es bedarf jedenfalls für den Fall einer derartigen Vereinbarung sämtlicher Liegenschaftseigentümer mit der Simultanpfandgläubigerin keiner grundbuchsfähigen Zustimmung der Nachhypothekare zur Aufteilung. Auch auf eine proportionale Aufteilung im Sinn des § 222 Abs 4 EO kommt es in einem solchen Fall nicht an.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134338 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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