OGH 8 ObA 8/16h
Worum es ging: Wie lange habe ich Zeit, wenn meine Berufung zurückgewiesen wurde?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Weist das Berufungsgericht Ihre Berufung aus formellen Gründen zurück, ohne über die Sache zu entscheiden, können Sie diesen Beschluss immer bekämpfen. Dieses Rechtsmittel ist einseitig, die Gegenseite antwortet also nicht darauf. Sie müssen es innerhalb von vierzehn Tagen einbringen.
Sie müssen Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der gewünschten Teilzeit bekanntgeben. Kommt keine Einigung zustande, muss Ihr Dienstgeber bei Gericht einen Antrag stellen, und erst wenn auch dort keine gütliche Einigung gelingt, kommt es zum Rechtsstreit. Will er verhindern, dass Sie die Teilzeit zu Ihren Bedingungen antreten, muss er beim Arbeits- und Sozialgericht klagen.
Der Weg durch die Instanzen
- Arbeits- und Sozialgericht Wien, 26.02.2015, 7 Cga 108/14y-9
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 18.12.2015, 7 Ra 75/15y-13
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
26.02.2016
Geschäftszahl
8ObA8/16h
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und den Hofrat Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Harald Kohlruss als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S* M*, vertreten durch Dr. Guido Bach, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei E* GmbH, *, vertreten durch Dr. Helmut Engelbrecht, Rechtsanwalt in Wien, wegen Feststellung, über den Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 18. Dezember 2015, GZ 7 Ra 75/15y-13, mit dem die Berufung der beklagten Partei gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien vom 26. Februar 2015, GZ 7 Cga 108/14y-9, zurückgewiesen wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Rekurs wird Folge gegeben.
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