Zum Inhalt springen
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 26.02.2016 · Fall aus Wien

OGH 8 ObA 8/16h

Worum es ging: Wie lange habe ich Zeit, wenn meine Berufung zurückgewiesen wurde?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Weist das Berufungsgericht Ihre Berufung aus formellen Gründen zurück, ohne über die Sache zu entscheiden, können Sie diesen Beschluss immer bekämpfen. Dieses Rechtsmittel ist einseitig, die Gegenseite antwortet also nicht darauf. Sie müssen es innerhalb von vierzehn Tagen einbringen.

Sie müssen Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der gewünschten Teilzeit bekanntgeben. Kommt keine Einigung zustande, muss Ihr Dienstgeber bei Gericht einen Antrag stellen, und erst wenn auch dort keine gütliche Einigung gelingt, kommt es zum Rechtsstreit. Will er verhindern, dass Sie die Teilzeit zu Ihren Bedingungen antreten, muss er beim Arbeits- und Sozialgericht klagen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 433 ZPO § 52

Entscheidungstext

33 Absätze, 10.128 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

26.02.2016

Geschäftszahl

8ObA8/16h

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und den Hofrat Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Harald Kohlruss als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S* M*, vertreten durch Dr. Guido Bach, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei E* GmbH, *, vertreten durch Dr. Helmut Engelbrecht, Rechtsanwalt in Wien, wegen Feststellung, über den Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 18. Dezember 2015, GZ 7 Ra 75/15y-13, mit dem die Berufung der beklagten Partei gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien vom 26. Februar 2015, GZ 7 Cga 108/14y-9, zurückgewiesen wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Rekurs wird Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail