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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 24.05.2016 · Fall aus Oberösterreich

OGH 8 ObA 38/16w

Worum es ging: Kann ich wegen mehrerer kleiner Verstöße entlassen werden?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ein einzelner geringer Verstoß gegen die Treuepflicht rechtfertigt noch keine Entlassung. Aus einer Summe solcher Verstöße kann sich ein Entlassungsgrund aber sehr wohl ergeben.

Ob eine vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses berechtigt war, lässt sich immer nur nach den Umständen des einzelnen Falls beurteilen. Deshalb liegt darin keine Rechtsfrage, die über den Fall hinausreicht.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ASGG Art. 10 § 2 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510

Entscheidungstext

22 Absätze, 3.079 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

24.05.2016

Geschäftszahl

8ObA38/16w

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und den Hofrat Dr. Brenn als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Sabine Duminger und Mag. Ernst Bassler in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** G*****, im Revisionsverfahren nicht vertreten, gegen die beklagte Partei W***** S***** GesmbH, *****, vertreten durch Mag. Albert Reiterer, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen 4.716,10 EUR brutto sA, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 16. März 2016, GZ 12 Ra 12/16w-21, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird gemäß § 2 ASGG, § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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