Gibt es feste Regeln für eine gerechtfertigte Entlassung?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellter
Ob eine vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses berechtigt war, lässt sich immer nur nach den Umständen des einzelnen Falls beurteilen. Deshalb liegt darin keine Rechtsfrage, die über den Fall hinausreicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (141 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses kann immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden; die Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG liegen daher nicht vor. (Streitwert neununddreißigtausendneunhundertachtundachtzig Schilling und siebenundsechzig Groschen.)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Negative behördliche Zuverlässigkeitsprüfung iSd § 134a Abs 1 LFG, wodurch die Beklagte den Kläger nicht mehr wie vereinbart beschäftigen konnteOGH 9 ObA 61/24x, 23.10.2024
- Hier: Abberufung einer Schulleiterin nach § 26b Abs 5 LDGOGH 8 ObA 49/23y, 22.03.2024
- Hier: Verweigerung der Vorlage von nach der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 vorgeschriebenen PCR-Tests.OGH 8 ObA 39/22a, 29.06.2022
- Hier: zu § 31 Z 7 und 8 TAG.OGH 9 ObA 25/22z, 24.03.2022
- Hier: Verstoß gegen Absonderungsbescheid und Dienstantritt ohne Information an den Dienstgeber bei Covid-19 Verdachtsfall vor Vorliegen eines Testergebnisses.OGH 8 ObA 54/21f, 14.09.2021
Alle 29 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Heimliche Tonbandaufnahme.OGH 9 ObA 65/21f, 28.07.2021
- Hier: Die Rechtsansicht, dass es während des ersten „Covid-Shutdowns“ ab 13. 3. 2020 eine vertrauensverwirkende Verletzung der festgestellten Verhaltensrichtlinien für den Betrieb eines Altenheims begründete, wenn vom verantwortlichen Heimleiter wohngruppenübergreifende Treffen zum gemeinsamen Singen der Bewohner geduldet wurden, die teilweise auch in einem geschlossenen Raum stattfanden, und wenn trotz Anordnung der Schließung der Speisesäle der Betrieb einer Cafeteria aufrecht erhalten wurde, ist zumindest nicht unvertretbar (Hier: OÖ GDG 2002).OGH 8 ObA 36/21h, 25.06.2021
- Das gilt auch für die Frage, ob die Kündigung eines Vertragsbediensteten wegen eines die Vertrauensunwürdigkeit begründenden Verhaltens berechtigt ist (Hier: Steiermärkisches Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz).OGH 8 ObA 3/20d, 24.01.2020
- Hier: Vertrauensunwürdigkeit nach § 40 Abs 2 lit b der vereinbarten Vertragsbedienstetenordnung 1969 der Stadt Wels.OGH 8 ObA 2/19f, 26.02.2019
- Hier: Entlassungstatbestand des § 39 Abs 2 lit b DBO.OGH 8 ObA 39/18w, 28.08.2018
- Hier: § 45 Abs 1 Wr VBO 1995OGH 8 ObA 17/18k, 27.04.2018
- Hier: Dienst- und Besoldungsordnung (DBO) für die Bediensteten der österreichischen Privatbahnen.OGH 9 ObA 5/17a, 25.07.2017
- Ob ein personenbezogener Kündigungsgrund gemäß § 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG vorliegt, kann nur anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.OGH 8 ObA 9/17g, 30.05.2017
- Die Beurteilung, ob im Einzelfall ein Kündigungs- oder Entlassungsgrund verwirklicht wurde, stellt keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar, es sei denn, dem Berufungsgericht wäre bei seiner Entscheidung eine auffallende Fehlbeurteilung unterlaufen.OGH 9 ObA 147/15f, 25.05.2016
- Hier: Kündigung iSd § 88 Abs 2 Z 1 und Z 6 NÖ LBG.OGH 9 ObA 42/16s, 21.04.2016
- Hier: Kündigung nach § 47 Abs 2 Z 1 VBO 1995.OGH 9 ObA 152/15s, 27.01.2016
- Die Frage, ob den betrieblichen Bedingungen und ihren gesundheitlichen Auswirkungen ein solches Gewicht zukommt, dass sie zum Austritt berechtigen, lässt sich immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen.OGH 8 ObA 87/15z, 15.12.2015
- Hier: Kündigung nach § 32 Abs 2 Z 1 VBG.OGH 9 ObA 106/14z, 27.11.2014
- Die Beurteilung, ob im Einzelfall ein Kündigungsgrund- oder Entlassungsgrund verwirklicht wurde, stellt keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 9 ObA 106/14z, 27.11.2014
- Sofern nicht im Sinne der Rechtssicherheit ein Korrekturbedarf besteht.OGH 9 ObA 78/12d, 24.09.2012
- Hier: Beharrliche Dienstverweigerung.OGH 9 ObA 80/12y, 24.09.2012
- Hier: Entlassungstatbestand des § 15 Abs 3 lit c BAG.OGH 9 ObA 60/11f, 26.05.2011
- Hier: Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit iSd § 27 Z 1 letzter Fall AngG.OGH 8 ObA 46/09m, 21.12.2009
- Die Frage, ob im Einzelfall ausgehend von den konkreten Feststellungen das Verhalten des Arbeitnehmers einen Entlassungsgrund verwirklicht, stellt regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 8 ObA 65/09f, 21.12.2009
- Ob der Kündigungsgrund nach § 32 Abs 2 Z 6 VBG verwirklicht ist, ist eine Frage des Einzelfalls, die - von Fällen unvertretbarer Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz abgesehen - die Zulässigkeit der Revision nicht rechtfertigt.OGH 9 ObA 111/08a, 25.11.2008
- Hier: § 122 ArbVG.OGH 8 ObA 35/08t, 27.05.2008
- Ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die vorzeitige Auflösung vorliegen, stellt regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 8 ObA 74/07a, 22.11.2007
- Dass eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu einem gleichartigen oder hinreichend ähnlichen Fall fehlt, begründet noch nicht das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage.OGH 8 ObA 17/07v, 21.05.2007
- Nunmehr § 502 Abs 1 ZPO.OGH 8 ObA 84/06w, 23.11.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106298 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 141.
- OGH 8 ObA 29/26m, 19.08.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 34/26x, 19.08.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 54/25m, 27.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 50/25y, 27.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 36/25i, 21.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 35/25t, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 27/25s, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 83/24g, 26.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 87/24w, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 3/25m, 28.03.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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