OGH 4 Ob 41/16g
Worum es ging: Kann ich einen Verfahrensfehler nach der Berufung noch aufgreifen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Hat das Berufungsgericht einen behaupteten Fehler des Erstgerichts geprüft und verneint, ist die Sache erledigt. Sie können diesen Mangel in der Revision nicht noch einmal geltend machen.
Ja, Sie dürfen eindringende Wurzeln entfernen und überhängende Äste abschneiden, müssen dabei aber fachgerecht vorgehen und die Pflanze schonen. Verletzen Sie diese Sorgfalt, kann der Eigentümer der Pflanze Schadenersatz verlangen. Lässt sich eine Schädigung trotz schonender Vorgangsweise nicht vermeiden, dürfen Sie dennoch zurückschneiden; entscheidend ist eine Abwägung der beiderseitigen Interessen.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Feldkirch, 31.08.2015, 1 C 49/13t-40
- Landesgericht Feldkirch als Berufungsgericht, 06.11.2015, 1 R 309/15x-45
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
35 Absätze, 11.485 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
15.06.2016
Geschäftszahl
4Ob41/16g
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Vogel als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Jensik, Dr. Musger, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Rassi als weitere Richter in der Rechtssache des Klägers W***** W*****, vertreten durch Blum, Hagen & Partner Rechtsanwälte GmbH in Feldkirch, gegen den Beklagten J***** P*****, vertreten durch Advokaten Pfeifer Keckeis Fiel Scheidbach OG in Feldkirch, wegen 4.758 EUR sA und Unterlassung (Streitwert 2.500 EUR), in eventu Feststellung (Streitwert 2.500 EUR), über die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesgerichts Feldkirch als Berufungsgericht vom 6. November 2015, GZ 1 R 309/15x-45, womit das Urteil des Bezirksgerichts Feldkirch vom 31. August 2015, GZ 1 C 49/13t-40, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
Spruch
Der Revision wird nicht Folge gegeben.
Der Kläger ist schuldig, dem Beklagten die mit 626,52 EUR (darin 104,42 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.
Text
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).