Darf ich Äste des Nachbarbaums abschneiden, die herüberragen?
günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Gartenbesitzer
Ja, Sie dürfen eindringende Wurzeln entfernen und überhängende Äste abschneiden, müssen dabei aber fachgerecht vorgehen und die Pflanze schonen. Verletzen Sie diese Sorgfalt, kann der Eigentümer der Pflanze Schadenersatz verlangen. Lässt sich eine Schädigung trotz schonender Vorgangsweise nicht vermeiden, dürfen Sie dennoch zurückschneiden; entscheidend ist eine Abwägung der beiderseitigen Interessen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 15.06.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Ein Verstoß gegen die gebotene Sorgfalt kann Schadenersatzansprüche des Pflanzeneigentümers begründen. Die Selbsthilfe ist jedoch nicht ausgeschlossen, wenn sich trotz schonender und fachgerechter Vorgehensweise die Verletzung oder sogar das Absterben der Pflanze nicht vermeiden lässt. Entscheidend ist, ob die fremde Pflanze durch ein unsachgemäßes Abschneiden der Äste und Wurzeln unverhältnismäßig beeinträchtigt wurde (vgl ErläutRV 173 BlgNR 22. GP 14). Dies ist im Rahmen einer Abwägung zwischen den Interessen des Eigentümers an der Unversehrtheit der Pflanze und jenen des Selbsthilfeberechtigten an der Entfernung des Überhangs zu beurteilen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der nach § 422 Abs 1 ABGB berechtigte Grundeigentümer ist nicht verpflichtet, für einen regelmäßigen Rückschnitt des Überhangs zu sorgen. Er kann den Zeitpunkt, in dem er sein Selbsthilferecht nach der genannten Bestimmung ausüben möchte, grundsätzlich selbst wählen, und sein Recht erlischt nicht schon dadurch, dass er es für längere Zeit nicht ausübt. Wird durch Entfernen des Überhangs keine Gefahrenlage (zB durch Eingriff in die Statik eines Baumes) geschaffen, ist ein einmaliger Rückschnitt bis zur Grundgrenze auch dann zulässig, wenn ein fachgerechtes (lauberhaltendes) Rückschneiden nur in kleinen Schritten über mehrere Jahre möglich wäre. Anders wäre allenfalls – aufgrund einer Interessenabwägung – zu entscheiden, wenn der Eigentümer des Baumes einen Rückschnitt auf eigene Kosten angeboten und der beeinträchtigte Nachbar dies verweigert hätte oder wenn der Rückschnitt bis zur Grenze aus anderen Gründen geradezu als Rechtsmissbrauch anzusehen wäre.OGH 4 Ob 41/16g, 15.06.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130854 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 41/16g, 15.06.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Nachbarrecht · Licht und Luft durch Bewuchs des Nachbarn
Nachbarrecht · Überhängende Äste und Wurzeln
Nachbarrecht · Überhängende Äste und ihre Entsorgung
Nachbarrecht · Bäume an der Grundstücksgrenze
Nachbarrecht · Schäden durch Wurzeln des Nachbarn