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Darf ich Äste des Nachbarbaums abschneiden, die herüberragen?

günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Gartenbesitzer
Ja, Sie dürfen eindringende Wurzeln entfernen und überhängende Äste abschneiden, müssen dabei aber fachgerecht vorgehen und die Pflanze schonen. Verletzen Sie diese Sorgfalt, kann der Eigentümer der Pflanze Schadenersatz verlangen. Lässt sich eine Schädigung trotz schonender Vorgangsweise nicht vermeiden, dürfen Sie dennoch zurückschneiden; entscheidend ist eine Abwägung der beiderseitigen Interessen.

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Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 15.06.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Ein Verstoß gegen die gebotene Sorgfalt kann Schadenersatzansprüche des Pflanzeneigentümers begründen. Die Selbsthilfe ist jedoch nicht ausgeschlossen, wenn sich trotz schonender und fachgerechter Vorgehensweise die Verletzung oder sogar das Absterben der Pflanze nicht vermeiden lässt. Entscheidend ist, ob die fremde Pflanze durch ein unsachgemäßes Abschneiden der Äste und Wurzeln unverhältnismäßig beeinträchtigt wurde (vgl ErläutRV 173 BlgNR 22. GP 14). Dies ist im Rahmen einer Abwägung zwischen den Interessen des Eigentümers an der Unversehrtheit der Pflanze und jenen des Selbsthilfeberechtigten an der Entfernung des Überhangs zu beurteilen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130854 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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