OGH 2 Ob 183/16z
Worum es ging: Gelten bei einem Autorennen die normalen Verkehrsregeln?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Nein. Wer an einer motorsportlichen Veranstaltung auf einer für den übrigen Verkehr gesperrten Straße teilnimmt, muss die einzelnen Regeln der Straßenverkehrsordnung nicht einhalten. Verlangt wird aber, dass Sie Ihre Tätigkeit wie ein Fachmann beherrschen; dazu zählt in besonderem Maß, Zusammenstöße zu vermeiden.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 12.08.2016, 3 R 98/16a-41
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1299 ABGB § 1304 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
20 Absätze, 2.377 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
27.10.2016
Geschäftszahl
2Ob183/16z
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofräte Dr.
Veith und Dr. Musger, die Hofrätin Dr. E. Solé und den Hofrat Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** E*****, vertreten durch Mag. Simone Gratzl-Rockenschaub, Rechtsanwältin in Linz, gegen die beklagte Partei T***** A*****, vertreten durch Mag. Michael Raffaseder, Rechtsanwalt in Freistadt, wegen 38.400 EUR sA und Feststellung, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 12. August 2016, GZ 3 R 98/16a-41, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).