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Gelten bei einem Autorennen die normalen Verkehrsregeln?

betrifft Rennfahrer, Veranstalter, Teilnehmer
Nein. Wer an einer motorsportlichen Veranstaltung auf einer für den übrigen Verkehr gesperrten Straße teilnimmt, muss die einzelnen Regeln der Straßenverkehrsordnung nicht einhalten. Verlangt wird aber, dass Sie Ihre Tätigkeit wie ein Fachmann beherrschen; dazu zählt in besonderem Maß, Zusammenstöße zu vermeiden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 27.10.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Die Teilnehmer an einer motorsportlichen Veranstaltung auf einer für den übrigen Verkehr gesperrten Straße sind nicht zur Einhaltung der in der Straßenverkehrsordnung einzelnen normierten Verkehrsregeln gehalten, es muss von ihnen aber die erforderliche Beherrschung ihrer Tätigkeit unter Anwendung des im § 1299 ABGB normierten Sorgfaltsmaßstabes verlangt werden wozu in besonderem Maße die Vermeidung von Kollisionen zählt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023451 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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